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Entscheidung 3 Ob 165/11b×

Entscheidung 3 Ob 165/11b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006506 Rechtssatz 14.07.1954Zivilrecht
Kein Rekursrecht der Pflegeeltern, denen das Kind nicht durch Gerichtsbeschluss in Pflege und Erziehung überwiesen wurde und nun abgenommen werden soll.
RS0048633 Rechtssatz 04.11.1980Zivilrecht
Unter dem Begriff der Gefährdung des Kindeswohls ist nicht geradezu ein Missbrauch der elterlichen Befugnisse zu verstehen. Es genügt, dass die elterlichen Pflichten (objektiv) nicht erfüllt oder (subjektiv) gröblich vernachlässigt worden sind oder die Elte …
RS0106312 Rechtssatz 26.07.1996Zivilrecht
Obsorgeentscheidungen haben eine zukunftsbezogene Rechtsgestaltung zum Inhalt. Sie können nur dann sachgerecht sein, wenn sie auf einer aktuellen bis in die jüngste Gegenwart reichenden Tatsachengrundlage beruhen.
RS0108442 Rechtssatz 09.10.1997Zivilrecht
Die Übertragung der gesamten Obsorge an Pflegeeltern kommt nur in Ausnahmefällen als letztes Mittel der Kindeswohlförderung in Betracht (vergleiche SZ 64/119).
RS0116924 Rechtssatz 25.09.2002Zivilrecht
Das Gesetz sieht also nicht vor, dass neben einem Elternteil ein Pflegeelternteil gemeinsam nach dem Modell der leiblichen Eltern (mit gleichen Rechten und Pflichten) mit der Obsorge betraut werden kann. Stiefelternteile können als Pflegeelternteil nur dann …
RS0118141 Rechtssatz 26.08.2003Zivilrecht
Gemäß § 186 ABGB haben Pflegeeltern in dem die Person des Kindes betreffenden Pflegschaftsverfahren das Antrags- und damit auch das Rekursrecht.
RS0118528 Rechtssatz 25.11.2003Zivilrecht
Die obsorgeberechtigten Eltern sind berechtigt, den Aufenthalt ihres Kindes zu bestimmen, es von Dritten, denen Eingriffe in die absoluten elterlichen Rechte grundsätzlich verwehrt sind, zurückzuholen und hiezu einen Gerichtsbeschluss zu erwirken; dies gilt …
RS0118529 Rechtssatz 25.11.2003Zivilrecht
§ 186 ABGB idF KindRÄG 2001 sagt über das Pflegeverhältnis und dessen Rechtsgrundlage nichts mehr aus.
RS0120059 Rechtssatz 25.05.2005Zivilrecht
Ehemaligen Pflegeeltern, die seit 40 Monaten keinen Kontakt zum ehemaligen Pflegekind haben, kommt keine Parteistellung (Antragslegitimation) in einem Besuchsrechtsverfahren zu. Ein allfälliger Antrag ist als Anregung zu einer amtswegigen Verfügung im Sinn …
RS0120370 Rechtssatz 01.12.2005Zivilrecht
Als Pflegeeltern iSd § 186 ABGB sind nur Personen zu verstehen, die die Pflege und Erziehung des Kindes zumindest im Innenverhältnis des § 144 ABGB schon tatsächlich besorgen, nicht jedoch Personen, die eine Eingliederung in ihren Haushalt und Lebensablauf …
RS0127384 Rechtssatz 14.12.2011Zivilrecht
Auch bei freiwilliger voller Erziehung nach § 28 JWG (§ 34 Wr JWG) bleiben die Eltern Obsorgeträger.