Rechtstracker.at
Entscheidung 3 Ob 180/14p×

Entscheidung 3 Ob 180/14p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0000015 Rechtssatz 06.03.1973Zivilrecht
Bei Bewilligung der Exekution ist von den Angaben des Exekutionsantrages auszugehen und daher nicht zu prüfen, ob das Exekutionsobjekt besteht oder nicht.
RS0000085 Rechtssatz 06.07.1955Zivilrecht
In die Prüfung der Frage, ob die behauptete Forderung, deren Pfändung begehrt wird, überhaupt besteht, hat sich das zur Bewilligung der Exekution berufene Gericht nicht einzulassen.
RS0000122 Rechtssatz 29.03.1960Zivilrecht
Bei der Bewilligung der Exekution ist der Exekutionstitel und die beantragte Exekutionsart zu prüfen. In die Prüfung der Frage, ob die begehrte Exekution auch zu einem Erfolg führen wird, insbesondere, ob die behauptete Forderung, deren Pfändung begehrt wir …
RS0002035 Rechtssatz 19.04.1967Zivilrecht
Eine Spezifikation der zu pfändenden Forderung kann nur dann unterbleiben, wenn nach dem Exekutionsantrag dem Verpflichteten gegen den Drittschuldner nur eine einzige Forderung zusteht. Wird die zu pfändende Forderung aber aus einem Rechtsverhältnis (z.B. G …
RS0002041 Rechtssatz 23.03.1976Zivilrecht
Kommt nach der Aktenlage nur eine Forderung (EvBl 1965/93) bzw nur eine unbeschränkt pfändbare Forderung (EvBl 1970/236) in Betracht, so sind nähere Angaben entbehrlich, kommen hingegen mehrere, namentlich hinsichtlich ihrer Pfändbarkeit unterschiedlich zu …
RS0002045 Rechtssatz 24.04.1957Zivilrecht
Die Angabe der Höhe sowie des Entstehungszeitpunktes der in Exekution gezogenen Forderung des Verpflichteten ist kein allgemeines Erfordernis für eine Exekutiongsbewilligung. Auch der Umstand, daß der verpflichteten Partei gegen einzelne Drittschuldner Ansp …
RS0002076 Rechtssatz 14.11.1978Zivilrecht
Dem Erfordernis des § 54 Abs 1 Z 3 EO nach Bezeichnung des Exekutionsobjektes ist bei einer Forderungspfändung entsprochen, wenn sowohl der Drittschuldner als auch der Verpflichtete erkennen können, welche Forderung in Exekution gezogen wird.
RS0004074 Rechtssatz 27.02.1980Zivilrecht
Unter "Bankguthaben" sind Forderungen des Kunden gegen die Bank, insbesonders aus einem Kontokorrent- oder Girokonto, also primär nicht die gewöhnlich als "Spareinlagen" bezeichneten Forderungen aus einem Spareinlagebuch im Sinne des § 296 EO zu verstehen.
RS0084555 Rechtssatz 13.09.1995Zivilrecht
Der Bewilligungsantrag ist aber abzuweisen, wenn schon aus dem Exekutionsantrag oder aus den Akten des Gerichtes das Nichtbestehen der Forderung hervorgeht.
RS0103126 Rechtssatz 21.02.1996Zivilrecht
Da dem betreibenden Gläubiger nicht die Möglichkeit eröffnet werden darf, gleichsam auf Verdacht zu pfänden, ist ein Exekutionsantrag, in dem der betreibende Gläubiger nur anführt, es bestünden "eventuelle" Ansprüche des Verpflichteten gegen seine Mieter, a …