Rechtstracker.at
Entscheidung 3 Ob 191/10z×

Entscheidung 3 Ob 191/10z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0002034 Rechtssatz 04.05.1971Zivilrecht
Wird erst nach Ablauf der 14-tägigen Frist (§ 207 EO) eine Pfandrechtseinverleibung nach § 208 EO beantragt, so stellt die Bewilligung der Pfandrechtseinverleibung gemäß den §§ 87 ff EO im laufenden Rang ein zulässiges Minus dar.
RS0002621 Rechtssatz 29.04.1992Zivilrecht
Die Bewilligung der Zwangsversteigerung eines Anteils bedeutet im allgemeinen gegenüber der Bewilligung der Zwangsversteigerung der gesamten Liegenschaft nur ein Minus.
RS0004520 Rechtssatz 09.03.1983Zivilrecht
Die Exekution nach § 350 EO ist durch den Vollzug der Einverleibung des Eigentumsrechtes der betreibenden Partei beendet (Vgl Heller-Berger-Stix III 2520).
RS0005038 Rechtssatz 20.01.1993Zivilrecht
Die Bewilligung einer Lohnpfändungsexekution unter Bezugnahme auf die vom Bundesminister für Justiz im Verordnungsweg kundgemachten Tabellen für die Berechnung der unpfändbaren Freibeträge stellt gegenüber einer unbeschränkten Exekution durch Pfändung und Ü …
RS0060225 Rechtssatz 05.03.1981Zivilrecht
Der Vertrauensgrundsatz gilt nur für das Hauptbuch; der Urkundensammlung ist wegen ihrer gegenüber dem Hauptbuch untergeordneten Bedeutung der Vertrauensschutz abzusprechen.
RS0060665 Rechtssatz 28.08.1990Zivilrecht
Auch in dem vom Antragsprinzip beherrschten Grundbuchsverfahren darf gemäß § 96 Abs 1 GBG nur nicht mehr oder etwas anderes, als die Partei ansuchte, bewilligt werden. Daraus folgt, dass ein Minus bewilligt werden darf.
RS0079245 Rechtssatz 13.09.1995Zivilrecht
Abweisungsbeschlüsse im Grundbuchsverfahren sind der materiellen Rechtskraft teilhaftig. Die mit dieser verknüpfte Einmaligkeitswirkung führt zur Zurückweisung eines Antrages auf Bewilligung der Exekution gemäß § 350 EO durch Einverleibung des Eigentumsrech …
RS0107270 Rechtssatz 22.04.1997Zivilrecht
Es besteht kein Grund, in der Vorschrift des § 38 lit a GBG etwas anders zu sehen als einen der Fälle, in denen noch nicht alle Voraussetzungen für die Einverleibung des Rechtes gegeben sind, nach dieser Gesetzesstelle im besonderen eben noch nicht die Rech …
RS0122492 Rechtssatz 16.08.2007Zivilrecht
Bei der Exekution nach § 350 EO werden bücherliche Rechte an Liegenschaften begründet, weswegen grundsätzlich die Voraussetzungen der bücherliche Eintragungen regelnden grundbuchsrechtlichen Vorschriften von Amts wegen zu beachten sind.
RS0126965 Rechtssatz 08.06.2011Zivilrecht
Auch im Exekutionsverfahren nach § 350 EO finden die für bücherliche Eintragungen maßgeblichen Bestimmungen des GBG Anwendung. Aufgrund eines zwar vollstreckbaren, aber noch nicht rechtskräftigen Urteils kann nur die Vormerkung (als minus), nicht aber die E …