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Entscheidung 3 Ob 197/13m×

Entscheidung 3 Ob 197/13m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008993 Rechtssatz 27.02.1990Zivilrecht
§ 16 ABGB ist nicht bloß Programmsatz, sondern Zentralnorm unserer Rechtsordnung, mit normativem subjektive Rechte gewährenden Inhalt. Sie anerkennt die Persönlichkeit als Grundwert. In seinem Kernbereich schützt § 16 ABGB die Menschenwürde.
RS0008994 Rechtssatz 20.10.1992Zivilrecht
Die Persönlichkeitsrechte geben dem Geschädigten Abwehransprüche und gegebenenfalls Ansprüche auf Schadenersatz.
RS0008999 Rechtssatz 24.10.1978Zivilrecht
Die persönlichen Rechte sind absolute Rechte und genießen als solche Schutz gegen Eingriffe Dritter.
RS0009003 Rechtssatz 24.10.1978Zivilrecht
Recht auf Achtung der Geheimsphäre als Persönlichkeitsrecht iS des § 16 ABGB.
RS0033946 Rechtssatz 30.10.1973Zivilrecht
Ein Anspruch auf Auskunfterteilung ist bei Rechtsverhältnissen zu gewähren, deren Wesen es mit sich bringt, daß der Berechtigte entschuldbarerweise über das Bestehen und den Umfang seines Rechtes im ungewissen, der Verpflichtete aber in der Lage ist, unschw …
RS0034986 Rechtssatz 30.10.1973Zivilrecht
Der keinesfalls ausdehnend auszulegende erste Anwendungsfall des Art XLII EGZPO begründet keinen neuen materiell - rechtlichen Anspruch auf Vermögensangabe, Rechnungslegung oder Auskunftserteilung; er setzt vielmehr voraus, dass eine solche Verpflichtung sc …
RS0035050 Rechtssatz 17.03.1976Zivilrecht
Bei Vertragsverhältnissen besteht eine Verpflichtung zur Rechnungslegung insbesondere überall dort, wo es das Wesen des Rechtsverhältnisses mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen und den Umfang des Vermögens im Ungew …
RS0117020 Rechtssatz 05.11.2002Zivilrecht
Die Stufenklage steht grundsätzlich jedem zu, der gegen einen ihm materiell-rechtlich zur Auskunftserteilung Verpflichteten ein bestimmtes Leistungsklagebegehren nur mit erheblichen Schwierigkeiten, die durch eine solche Abrechnung beseitigt werden können, …
RS0123001 Rechtssatz 07.11.2007Zivilrecht; Strafrecht
Der Bildnisschutz ist ein Persönlichkeitsrecht im Sinn des § 16 ABGB (so schon 4 Ob 127/94; 6 Ob 287/02b). § 78 UrhG schützt ideelle und materielle Interessen; letztere aber nur dann, wenn durch die Verletzung ideeller Interessen auch materielle Interessen …
RS0128659 Rechtssatz 27.02.2013Zivilrecht
Das Recht am eigenen Bild stellt eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Daher kann bereits die Herstellung eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten einen unzulässigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichke …