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Entscheidung 3 Ob 24/15y×

Entscheidung 3 Ob 24/15y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0005915 Rechtssatz 1989 – zuletzt 07.04.2026Zivilrecht
Das rechtliche Gehör wird in einem Zivilverfahren nicht nur dann verletzt, wenn einer Partei die Möglichkeit, sich im Verfahren zu äußern, überhaupt genommen wurde, sondern auch dann, wenn einer gerichtlichen Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugr …
RS0008531 Rechtssatz 1988 – zuletzt 21.05.2019Zivilrecht
Die Überweisung streitiger Rechtssachen, in denen Ansprüche zwischen ehemaligen Ehegatten hinsichtlich des ehelichen Gebrauchsvermögens oder ehelicher Ersparnisse geltend gemacht werden, an das Außerstreitgericht ist nur innerhalb der Einjahresfrist des § 9 …
RS0037416 Rechtssatz 1989 – zuletzt 30.06.2026Zivilrecht
Bei der Auslegung einer Prozesshandlung kommt es darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Prozesszwecks und der dem Gericht und Gegner bekannten Prozesslage und Aktenlage objektiv verstanden werden muss.
RS0039817 Rechtssatz 1950 – zuletzt 26.03.2026Zivilrecht
1./ Die Schiedsgerichtsvereinbarung ist nicht mit der Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges, sondern mit jener der sachlichen Unzuständigkeit geltend zu machen (so bereits SZ 6/122, SZ 2/41). 2./ Die Einhaltung eines Schiedsvertrages ist nicht eine von …
RS0039968 Rechtssatz 1979 – zuletzt 18.12.2025Zivilrecht
Die Rechtskraftwirkungen eines Urteiles sind gemäß dem § 411 Abs 2 ZPO bei sonstiger Nichtigkeit des nunmehrigen Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen.
RS0046564 Rechtssatz 1984 – zuletzt 06.07.2026Zivilrecht
Der Wegfall jedes Prozesshindernisses bis zur Entscheidung über die entsprechende Prozessvoraussetzung ist beachtlich, wenn der Zweck des Prozesshindernisses nicht gerade im Ausschluss einer vorzeitigen gerichtlichen Anspruchsverfolgung zu erblicken ist. Ob …
RS0097531 Rechtssatz 1996 – zuletzt 30.06.2026Zivilrecht
Bei der Auslegung von Prozesshandlungen (hier: Antragsrückziehung einer Mietzinsüberprüfung) sind objektive Maßstäbe anzulegen und nicht die Auslegungsregeln für Rechtsgeschäfte (§§ 914 ff ABGB) heranzuziehen. Es ist also insbesondere nicht der Parteiwille …
RS0118799 Rechtssatz 2004 – zuletzt 18.11.2015Zivilrecht
Weil ein Schiedsspruch die in Schriftform durch Schiedsrichter gefällte Sachentscheidung über einen objektiv schiedsfähigen Gegenstand aufgrund eines Parteienantrags ist, hat das Fehlen einer dieser Grundvoraussetzungen zur Folge, dass kein Schiedsspruch, a …
RS0130546 Rechtssatz 18.11.2015Zivilrecht
Die Rechtskraftbestätigung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für einen Schiedsspruch. Sofern nicht die Anfechtung des Schiedsspruchs vor einem Oberschiedsgericht vorgesehen ist, wird der Schiedsspruch mit seiner Zustellung rechtskräftig.