Rechtstracker.at
Entscheidung 3 Ob 240/19v×

Entscheidung 3 Ob 240/19v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0001105 Rechtssatz 01.07.1970Zivilrecht
Wird durch den Vollzug einer Exekution ein Zustand geschaffen, der der materiellen Rechtslage nicht entspricht, so kann keine Klage nach §§ 35, 36 EO erhoben werden, sondern nur mehr mit einer Klage der Anspruch auf Herstellung des der materiellrechlichen R …
RS0001454 Rechtssatz 23.10.1973Zivilrecht
Nach § 35 Abs 1 EO können Einwendungen im Zuge eines Exekutionsverfahrens nur gegen den Anspruch erhoben werden, zu dessen Gunsten die Exekution bewilligt wurde. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz; spätestens …
RS0001501 Rechtssatz 05.06.1973Zivilrecht
Insoweit die Anlassexekution beendet ist, muss der Kläger die Oppositionsklage einschränken oder zurückziehen, widrigens die Klage abzuweisen ist. Dies gilt im allgemeinen auch, wenn die Anlassexekution in erster Instanz bewilligt und der Exekutionsantrag i …
RS0001740 Rechtssatz 05.06.1973Zivilrecht
Einwendungen nach § 35 EO können nur im Zug eines Exekutionsverfahrens erhoben werden. Das Exekutionsverfahren ist im Zug, sobald es bewilligt und solange es nicht beendet oder eingestellt ist. Der Beendigung oder Einstellung der Exekution ist die rechtskrä …
RS0006954 Rechtssatz 03.01.1957Zivilrecht
Prozesshandlungen vertragen weder eine Bedingung noch eine Befristung. Ein nur "bedingt" erhobener Rekurs ist daher zurückzuweisen.
RS0017881 Rechtssatz 15.10.1992Zivilrecht
Für die Beurteilung des Inhaltes einer Prozesserklärung sind objektive Maßstäbe anzuwenden und nicht die Auslegungsregeln für Privatrechtsgeschäfte; es kommt daher nicht auf den tatsächlichen (inneren) Willen der Partei, sondern ausschließlich darauf an, wi …
RS0033569 Rechtssatz 04.03.1970Zivilrecht
Die Zahlung einer Nichtschuld unter dem Druck einer Vollstreckung gewährt ohne Rücksicht auf einen Irrtum des Leistenden den Kondiktionsanspruch.
RS0037416 Rechtssatz 24.10.1989Zivilrecht
Bei der Auslegung einer Prozesshandlung kommt es darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Prozesszwecks und der dem Gericht und Gegner bekannten Prozesslage und Aktenlage objektiv verstanden werden muss.
RS0037502 Rechtssatz 21.03.1974Zivilrecht
Bedingte Prozesshandlungen sind grundsätzlich dann zulässig, wenn die Bedingung in einem innerprozessualen Umstand oder Vorgang besteht und ihre Beachtung nicht dazu angetan ist, die Vorhersehbarkeit des weiteren Prozessablaufes für das Gericht oder den Pro …
RS0037520 Rechtssatz 19.10.1988Zivilrecht
Die für Prozesshandlungen in der Regel gegebene Widerrufbarkeit besteht nur, solange der Gegner daraus noch nicht unmittelbare Rechte erlangt hat.
RS0037615 Rechtssatz 10.10.1951Zivilrecht
Werden von einer Partei neben dem Hauptantrag noch Eventualanträge gestellt, so ist der Partei das Beschwerdeinteresse nicht schon deshalb abzusprechen, weil sie mit einem Eventualantrag Erfolg gehabt hat.
RS0041838 Rechtssatz 10.04.1973Zivilrecht
Nach Lehre (Fasching 3.Bd 691, 4.Bd 7 und 348) und Rechtsprechung (SZ 25/298 ua) kann die Erhebung eines unzulässigen Rechtsmittels den Eintritt der Rechtskraft und damit auch der Rechtskraftwirkung nicht hindern.
RS0097531 Rechtssatz 16.04.1996Zivilrecht
Bei der Auslegung von Prozesshandlungen (hier: Antragsrückziehung einer Mietzinsüberprüfung) sind objektive Maßstäbe anzulegen und nicht die Auslegungsregeln für Rechtsgeschäfte (§§ 914 ff ABGB) heranzuziehen. Es ist also insbesondere nicht der Parteiwille …
RS0106326 Rechtssatz 26.07.1996Zivilrecht
Bei der Auslegung von Parteiprozesshandlungen nach deren objektivem Erklärungsgehalt ist jener Variante der Vorzug zu geben, die es erlaubt, eine prozessuale Willenserklärung als wirksame Prozesshandlung anzusehen.