Rechtstracker.at
Entscheidung 3 Ob 247/10k×

Entscheidung 3 Ob 247/10k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0000004 Rechtssatz 26.06.1991Zivilrecht
Es ist ein allgemeiner Grundsatz des österreichischen Exekutionsrechtes, dass jedes Exekutionsmittel nur dann und nur in dem Umfang anzuwenden ist, als es zur Befriedigung der betreibenden Partei dienlich ist, während eine offenkundig entbehrliche Exekution …
RS0004256 Rechtssatz 16.11.1988Zivilrecht
Vor der "Kanalisierung" der Exekution nach § 294a EO auf einen bestimmten Drittschuldner kann nur ein neuerlicher Vollzug durch neuerliche Anfrage beim Hauptverband beantragt werden, welcher Antrag nicht als neuer Exekutionsantrag aufzufassen ist.
RS0004702 Rechtssatz 03.06.1936Zivilrecht
Bei der Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung ist noch nicht zu prüfen, ob die zu sichernde Forderung berichtigt oder hinlänglich sichergestellt ist.
RS0004754 Rechtssatz 26.06.1991Zivilrecht
Die betreibende Partei ist nicht verpflichtet, schon in ihrem Exekutionsantrag darzutun, dass keine hinlängliche Sicherstellung gegeben sei; es ist dann dem Verpflichteten anheimgestellt, bei fehlenden Sicherungsbedürfnissen einen Aufhebungsantrag zu stelle …
RS0004948 Rechtssatz 19.03.1974Zivilrecht
Eine Sicherstellung ist dann "hinlänglich", wenn sie dem betreibenden Gläubiger für die Zeit der voraussichtlichen Prozessdauer Sicherheit bietet, und zwar für die gesamte, den Gegenstand der Sicherungsexekution bildende Forderung (Wechselprozess).
RS0041115 Rechtssatz 07.11.1984Zivilrecht
Die materielle Rechtskraftwirkung ist die Maßgeblichkeit einer Entscheidung, durch die eine Wiederholung desselben Rechtsstreites ausgeschlossen wird und Gerichte und Parteien an die Entscheidung gebunden werden (Fasching, ZPR, RdZ 1497 ff).
RS0041126 Rechtssatz 13.11.1979Zivilrecht
Das Erfordernis einer Identität der Begehren besteht nur für die Einmaligkeitswirkung der Rechtskraft, die eine zweite Sachentscheidung über dasselbe Begehren ausschließt. Die Bindungswirkung der Rechtskraft setzt gerade voraus, dass die Begehren nicht iden …
RS0124284 Rechtssatz 19.11.2008Zivilrecht
Nicht bloß prozessleitende Beschlüsse sind im Exekutionsverfahren der materiellen Rechtskraft fähig.