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Entscheidung 3 Ob 3/11d×

Entscheidung 3 Ob 3/11d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0005898 Rechtssatz 31.05.1950Zivilrecht
Zur Frage der Berechtigung einer Minderjährigen zur selbständigen Stellung von Anträgen und Erhebungen von Rechtsmitteln im Verfahren Außerstreitsachen.
RS0006981 Rechtssatz 09.10.1991Zivilrecht
Bloßen Beziehungsschwierigkeiten des Kindes zur Mutter, von denen nicht feststeht, dass sie irreversiblen Charakter angenommen hätten, allein kommt kein solches Gewicht zu, dass im Rahmen eines Verfahrens nach § 176 ABGB eine vorläufige Anordnung erforderli …
RS0007011 Rechtssatz 13.11.1984Zivilrecht
Im Zuge der Entscheidung über die Zuteilung der Elternrechte kann das Pflegschaftsgericht die vorläufige Abnahme und Hinterlegung des Reisepasses des Vaters, in dem der Minderjährige miteingetragen ist, anordnen um eine drohende Ausreise zu verhindern.
RS0047906 Rechtssatz 07.09.1978Zivilrecht
Zuerkennung der rein persönlichen Rechte und Pflichten aus dem Elternteilverhältnis an einen Elternteil mit der Auflage, dass eine Übersiedlung des Kindes nur mit Genehmigung des Pflegschaftsgerichtes erfolgen darf.
RS0048559 Rechtssatz 10.04.1980Zivilrecht
Anlässlich der Entscheidung über Pflege und Erziehung kann der Auftrag erteilt werden, dass der Gesundheitszustand des Kindes und des Erziehungsberechtigten laufend zu überprüfen ist.
RS0048736 Rechtssatz 07.06.1990Zivilrecht
In dieser Regelung drückt sich der Grundsatz der Familienautonomie aus. Sie stellt einen ganz allgemeinen Grundsatz des Kindschaftsrechtes dar. Sie ist aber im Zusammenhang mit § 176 Abs 2 zweiter Satz ABGB zu lesen.
RS0085167 Rechtssatz 07.12.1995Zivilrecht
Die Einschränkung der Obsorge durch die Anordnung einer Erziehungsaufsicht ist nicht zulässig.
RS0085168 Rechtssatz 07.12.1995Zivilrecht
Sowohl Maßnahmen des Gerichtes nach § 176 ABGB als auch solche des Jugendwohlfahrtsträgers nach § 215 Abs 1 zweiter Satz ABGB setzen eine offenkundige Gefährdung des Kindeswohles und die Notwendigkeit der Änderung des bestehenden Zustandes voraus.
RS0102065 Rechtssatz 30.01.1996Zivilrecht
Unter Gesundheit ist auch das psychische Wohl des Kindes zu verstehen.
RS0103664 Rechtssatz 04.06.1996Zivilrecht
Die aus der Obsorge erfließenden Befugnisse des Elternteils können schon bei deren Zuteilung an ihn, aber auch beim Wechsel der Obsorge zu ihm, unter den Voraussetzungen des § 176 Abs 1 ABGB zum Wohl des Kindes eingeschränkt und kann in diesem Umfang ein Sa …
RS0106311 Rechtssatz 26.07.1996Zivilrecht
Eine Gefährdung des Kindeswohls kann auch dann vorliegen, wenn der Erziehungsberechtigte nicht selbst Gewalt gegen sein Kind ausübt, sondern diese Gewaltausübung durch einen Dritten - etwa den Ehegatten oder Lebensgefährten - duldet. Der Schutz des Kindes e …
RS0106917 Rechtssatz 25.02.1997Zivilrecht
Voraussetzung der Rekurszulässigkeit ist, dass die angefochtene Entscheidung tatsächlich den Charakter eines Beschlusses hat, also einer Willenserklärung des Gerichts, mit der es unter Einhaltung der verfahrensrechtlichen Formen entweder eine verfahrensrech …
RS0120371 Rechtssatz 01.12.2005Zivilrecht
Das Gericht kann nur die Zustimmung des anderen, nicht handelnden Elternteils, nicht aber auch die Handlung des gesetzlichen Vertreters selbst ersetzen.
RS0126964 Rechtssatz 11.05.2011Zivilrecht
Widerspricht die Tätigkeit des Sachwalters, die gerichtlicher Überwachung unterliegt, dem Wohl der betroffenen Person, hat das Gericht jemand anderen mit der Sachwalterschaft zu betrauen. Für eine „Weisungsbefugnis“ des Gerichts gegenüber dem Sachwalter bes …
RS0127206 Rechtssatz 06.07.2011Zivilrecht
Auf eine psychotherapeutische Behandlung des einsichts- und urteilsfähigen Kindes ist § 146c ABGB zumindest analog anzuwenden. Ohne Einwilligung des Kindes kann dem Obsorgeberechtigten eine Behandlung nicht gemäß § 176 Abs 1 ABGB aufgetragen werden.
RS0127207 Rechtssatz 06.07.2011Zivilrecht
Ohne Gefährdung des Kindeswohls und eine dadurch bedingte Notwendigkeit der Änderung eines bestehenden Zustandes kommt eine Verfügung nach § 176 Abs 1 ABGB - und zwar unabhängig davon, ob sie eine (Teil)Entziehung der Obsorge oder eine "Auflage" mit inhaltl …