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Entscheidung 3 Ob 51/20a×

Entscheidung 3 Ob 51/20a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0035123 Rechtssatz 23.11.1978Zivilrecht
Eine im Prozeß abgegebene Erklärung ist nur dann eine Erklärung der Liquidationsgesellschaft wenn sie von allen Liquidatoren gleichlautend abgegeben wird.
RS0059995 Rechtssatz 11.10.1994Zivilrecht
Die Organisation der durch die Konkurseröffnung gemäß § 84 Z 4 GmbHG aufgelösten GmbH bleibt auch im Konkurs gewahrt; die Organe nehmen weiterhin ihre Funktionen wahr, soweit diese nicht vom Masseverwalter verdrängt werden oder deren Ausübung dem Zweck des …
RS0106041 Rechtssatz 29.09.1966Zivilrecht; Strafrecht
Der Masseverwalter ist gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners hinsichtlich des Massevermögens.
RS0118043 Rechtssatz 09.09.2003Zivilrecht; Strafrecht
Trotz Auflösung der GmbH mit Konkurseröffnung (§ 84 Abs 1 Z 4 GmbHG) und dadurch bedingtem Verlust der rechtlichen Verfügungsbefugnis des Geschäftsführers über das Gesellschaftsvermögen, welche auf den Masseverwalter übergeht, behält der Geschäftsführer im …
RS0118048 Rechtssatz 18.09.2003Zivilrecht
Durch eine Aufhebung des Konkurseröffnungsbeschlusses und die Zurückverweisung der Sache an das Erstgericht zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung über den Konkurseröffnungsantrag bleiben die Wirkungen der Konkurseröffnung solange aufrecht, bi …
RS0128749 Rechtssatz 11.10.2012Zivilrecht
Dem Gemeinschuldner wird mit der Konkurseröffnung die Verfügungsbefugnis über die Konkursmasse entzogen. Es fehlt ihm daher die Empfangszuständigkeit für Leistungen auf Forderungen, die zur Konkursmasse gehören.
RS0131903 Rechtssatz 29.08.2017Zivilrecht
Den Liquidatoren kommt sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis Gesamtgeschäftsführungs- und Gesamtvertretungsbefugnis zu, sodass für die Wirksamkeit sämtlicher Handlungen die Zustimmung aller erforderlich ist. Die Liquidatoren entscheiden nach pflichtg …