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Entscheidung 3 Ob 54/14h×

Entscheidung 3 Ob 54/14h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0076196 Rechtssatz 30.07.1986Zivilrecht
Erfordernisse der Vollstreckbarkeit einer von einem deutschen Notar aufgenommenen Schuldurkunde (§ 794 Abs 1 Z 5 dZPO); die Angabe des Schuldgrundes ist nicht erforderlich, der Vertrag braucht nicht als Ganzes, sondern nur die Erklärung des Schuldners beurk …
RS0107709 Rechtssatz 23.04.1997Zivilrecht
Der aufgrund eines vollstreckbaren Notariatsaktes Verpflichtete kann zwar die materiell-rechtliche Unwirksamkeit nicht mit Oppositionsklage geltend machen; wohl aber kann er mit Klage nach § 35 EO geltend machen, daß er die betriebene Forderung durch Aufrec …
RS0116742 Rechtssatz 18.07.2002Zivilrecht
Die Neuerungserlaubnis des § 84 Abs 2 Z 2 EO gilt nur für Rekurse an die zweite Instanz und nicht für Revisionsrekurse an die dritte Instanz.
RS0118680 Rechtssatz 28.01.2004Zivilrecht
Voraussetzung für die Vollstreckbarerklärung ist eine hinreichende Bestimmtheit des Titels. An die Bestimmtheit ausländischer Exekutionstitel dürfen aber nicht dieselben Anforderungen wie an inländische Titel gestellt werden. Besonders an europäischen Titel …
RS0120291 Rechtssatz 20.10.2005Zivilrecht
Gemäß § 84 Abs 2 Z 2 EO hat der Antragsgegner im Rekurs gegen eine Vollstreckbarerklärung - bei sonstigem Ausschluss - alle nicht aktenkundigen Versagungsgründe gleichzeitig geltend zu machen. Die damit normierte Eventualmaxime führt im Fall einer aufhebend …
RS0125469 Rechtssatz 22.10.2009Zivilrecht
Die Gefahr von Rangverschiebungen allein rechtfertigt seit 1. 1. 2009 auch im Zwangsversteigerungsverfahren den Ausschluss der Verbesserung des Exekutionsantrags nicht mehr. Urkunden können nach § 82a Abs 2 GBG aber nur nachgereicht werden, wenn sie bereits …