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Entscheidung 4 Ob 103/14x×

Entscheidung 4 Ob 103/14x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0007419 Rechtssatz 24.01.1974Zivilrecht
Die Unzulässigkeit des außerstreitigen Rechtsweges begründet eine Nichtigkeit im analogen Sinn des § 477 Abs 1 Z 6 ZPO.
RS0041940 Rechtssatz 04.05.1982Zivilrecht
Fehlt es an einem zulässigen Rechtsmittel, kann der OGH die Frage, ob die Streitsache der inländischen Gerichtsbarkeit entzogen und das bisherige Verfahren deshalb nichtig ist, auch nicht von Amts wegen aufgreifen (EvBl 1963/55).
RS0046060 Rechtssatz 31.01.1990Zivilrecht
Der Grundsatz des § 29 JN (perpetuatio fori) gilt nur für die Zuständigkeit, nicht aber für die Zulässigkeit des Rechtsweges. Deren nachträglicher Fortfall hat immer die Nichtigerklärung des gesamten Verfahrens und die Zurückweisung der Klage zur Folge. Die …
RS0046068 Rechtssatz 18.03.1952Zivilrecht
§ 29 JN gilt auch für das Außerstreitverfahren. Die Zuständigkeit des Pflegschaftsgerichtes bei minderjährigen ehelichen Kindern ändert sich nicht jedesmal mit dem Wechsel des Wohnsitzes des Vaters.
RS0046249 Rechtssatz 03.03.1993Zivilrecht
Die im Rekurs an den Obersten Gerichtshof erstmals aufgeworfene Frage der Unzulässigkeit des Rechtsweges ist ungeachtet des Umstandes, dass bislang ein derartiger Einwand nicht erhoben wurde, gemäß § 42 Abs 1 JN vorweg zu prüfen, zumal sich die Untergericht …
RS0046564 Rechtssatz 08.11.1984Zivilrecht
Der Wegfall jedes Prozesshindernisses bis zur Entscheidung über die entsprechende Prozessvoraussetzung ist beachtlich, wenn der Zweck des Prozesshindernisses nicht gerade im Ausschluss einer vorzeitigen gerichtlichen Anspruchsverfolgung zu erblicken ist. Ob …
RS0046861 Rechtssatz 02.09.1992Zivilrecht
Die Zulässigkeit des streitigen (außerstreitigen) Rechtsweges ist aber in jeder Lage des Verfahrens bis zur Rechtskraft von Amts wegen wahrzunehmen. Eine Verletzung der Grenzen des streitigen Rechtsweges bewirkt Nichtigkeit; § 104 Abs 3 JN und § 38 Abs 1 AS …
RS0053868 Rechtssatz 20.06.1989Zivilrecht
Entsprechend den Grundsätzen der sukzessiven Kompetenz hat das Gericht nicht die Verwaltungsentscheidung zu prüfen, sondern ein eigenes Verfahren durchzuführen und auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen vollkommen neu zu entscheiden.
RS0062118 Rechtssatz 14.03.1995Zivilrecht
Die sachliche Erledigung einer verspäteten Berufung begründet wegen Verstoßes gegen die Rechtskraft des erstgerichtlichen Urteiles Nichtigkeit. Dies ist vom Obersten Gerichtshof aus Anlass einer rechtzeitigen und zulässigen Revision von Amts wegen wahrzuneh …
RS0063070 Rechtssatz 27.02.1995Zivilrecht
Das in § 70 Abs 2 und § 77 Abs 1 oö JagdG idF LGBl 1990/2 eingerichtete Verfahren, das nach der Entscheidung einer Jagdschadenskommission und Wildschadenskommission über Ansprüche auf Ersatz von Jagdschäden und Wildschäden eine sukzessive Kompetenz der orde …
RS0117047 Rechtssatz 05.12.2002Zivilrecht
Die zu § 117 WRG entwickelte Rechtsprechung über die sukzessive Kompetenz der Gerichte in wasserrechtlichen Entschädigungssachen ist auch auf § 77 Abs 1 oöJagdG anzuwenden. Demnach kann das Gericht zur Entscheidung über Ansprüche wegen Jagdschäden und Wilds …