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Entscheidung 4 Ob 141/21w×

Entscheidung 4 Ob 141/21w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0066874 Rechtssatz 22.11.1994Zivilrecht
Zur Vorbereitung unter anderem eines Bereicherungsanspruchs kann nach der nunmehr geltenden Rechtslage bei einem Patenteingriff, bei einem Markeneingriff, bei einer Musterrechtsverletzung und in den im § 87a UrhG genannten Fällen sowohl bei einem Verstoß al …
RS0113323 Rechtssatz 22.02.2000Zivilrecht; Strafrecht
Der verfassungsrechtliche Eigentumsbegriff wird weit verstanden und umfasst nach ständiger Rechtsprechung der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts jedes vermögenswerte Privatrecht, wozu auch konkrete vermögenswerte Interessen gehören.
RS0118402 Rechtssatz 16.12.2003Zivilrecht
Nacktfotos betreffen regelmäßig den Kern der Persönlichkeit. In diesem höchstpersönlichen Intimbereich überwiegen deshalb im Interessenkonflikt des § 78 UrhG ungeachtet einer einmal erteilten Veröffentlichungsermächtigung - mag diese auch unwiderruflich und …
RS0123667 Rechtssatz 08.05.2008Strafrecht
Die Funktion der Presse in einer demokratischen Gesellschaft ist es insbesondere, politische Vorgänge kritisch zu beleuchten und verschiedene Positionen zu wesentlichen Vorgängen wiederzugeben. Der Presse muss es dabei möglich sein, ihre vitale Rolle eines …
RS0125986 Rechtssatz 29.06.2006Undefined
Der Schutz journalistischer Quellen ist ein Eckpfeiler der Pressefreiheit. Ohne einen solchen Schutz können diese Quellen davon abgehalten werden, die Presse über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, wodurch die Rolle der Presse als pu …
RS0126501 Rechtssatz 22.11.2007Undefined
Der Schutz journalistischer Quellen ist eine der Grundvoraussetzungen der Pressefreiheit. Ohne einen solchen Schutz könnten Informanten davor zurückschrecken, die Presse dabei zu unterstützen, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interes …
RS0129334 Rechtssatz 23.01.2014Zivilrecht
Eine Berufung auf das Redaktionsgeheimnis ist dann unzulässig, wenn ein Posting in keinerlei Zusammenhang mit einer journalistischen Tätigkeit steht. Es muss also zumindest irgendeine Tätigkeit/Kontrolle/Kenntnisnahme eines Medienmitarbeiters intendiert sei …
RS0133933 Rechtssatz 23.02.2022Zivilrecht
Das Interesse an der Geheimhaltung journalistischer Quellen (§ 31 MedienG) kann im Einzelfall das Auskunftsinteresse des Inhabers eines Ausschließungsrechts überwiegen.