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Entscheidung 4 Ob 165/12m×

Entscheidung 4 Ob 165/12m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0021557 Rechtssatz 15.12.1992Zivilrecht
Schutzwirkungen zugunsten Dritter treten vor allem dann ein, wenn jemand einem anderen rechtlich zur Fürsorge verpflichtet ist. Zum geschützten Personenkreis gehören auch die Angestellten des Vertragspartners, da ihm diesen gegenüber besondere Fürsorgepflic …
RS0022537 Rechtssatz 08.06.1977Zivilrecht
Der weite Schadensbegriff des ABGB umfasst jeden Zustand, der rechtlich als Nachteil aufzufassen ist, an dem also ein geringeres rechtliches Interesse als am bisherigen besteht.
RS0022814 Rechtssatz 26.11.1992Zivilrecht
Soll die vom Gesetzgeber getroffene unterschiedliche Ausgestaltung von Deliktsrecht und Vertragsrecht nicht aufgehoben oder verwischt werden, hat der Kreis der geschützten Personen, denen statt deliktsrechtlicher auch vertragsrechtliche Schadenersatzansprüc …
RS0026552 Rechtssatz 27.06.1984Zivilrecht
Eine Haftung ist dann anzunehmen, wenn der Besteller des Gutachtens (der um Auskunft Ersuchende), für den Sachverständigen erkennbar, gerade (auch) die Interessen eines - oder mehrerer bestimmter - Dritten bei der Bestellung des Gutachtens mitverfolgt (so s …
RS0026645 Rechtssatz 30.03.1927Zivilrecht
Eine vertragsmäßige Haftung des Sachverständigen gemäß den §§ 1299 und 1300 ABGB besteht nur gegenüber demjenigen, der das Gutachten bestellte, nicht aber auch gegenüber einem Dritten, der dieses Gutachten verwendete.
RS0043573 Rechtssatz 26.05.1954Zivilrecht
Hat die unterlegene Partei ihre Berufung nicht auch auf den Berufungsgrund einer unrichtigen Sachbeurteilung gestützt, so kann sie die von ihr versäumte Rechtsrüge in der Revision nicht mehr nachtragen (EvBl 59 Nr 283, EvBl 54 Nr 345).
RS0116076 Rechtssatz 27.11.2001Zivilrecht
Der Vertrag zwischen dem Abschlussprüfer und der geprüften Gesellschaft ist ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, nämlich zugunsten jener (potentiellen) Gläubiger der geprüften Gesellschaft, die durch die Veröffentlichung des Bestätigungsvermerks …
RS0125829 Rechtssatz 11.05.2010Zivilrecht
Bei fehlerhafter Anlageberatung gebührt der Vertrauensschaden, der konkret oder abstrakt berechnet werden kann und jedenfalls im rechnerischen Vermögensschaden besteht. Erfolgt die Schadenszufügung aber im Rahmen der Abwicklung eines Vermögensverwaltungsver …
RS0128186 Rechtssatz 01.08.2012Zivilrecht
§ 275 Abs 5 UGB gilt auch gegenüber geschädigten Dritten.
RS0128616 Rechtssatz 23.01.2013Zivilrecht
Für Schadenersatzansprüche gegen den Abschlussprüfer ist die Verjährungsfrist bei bloß fahrlässigem Verschulden eine objektive, von der Kenntnis des Schadens und Schädigers unabhängige Frist (so schon 1 Ob 35/12x), bei vorsätzlichem Fehlverhalten aber eine …