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Entscheidung 4 Ob 199/19x×

Entscheidung 4 Ob 199/19x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0039872 Rechtssatz 16.12.1975Zivilrecht
Die Regeln über die Beweislastverteilung greifen nur dann ein, wenn das Beweisverfahren ohne subsumtionsfähiges Sachverhaltsergebnis geblieben ist.
RS0043586 Rechtssatz 20.05.1965Zivilrecht
Die Frage, ob eine bestimmte Bezeichnung Verkehrsgeltung erlangt hat und ob diese auch noch im gegenwärtigen Zeitpunkt aufrecht besteht oder ob eine etwa ursprünglich vorhandene Kennzeichnungskraft im Laufe der Zeit verloren gegangen ist, ist eine Rechtsfra …
RS0043668 Rechtssatz 19.12.1958Zivilrecht
Die Frage der Verkehrsgeltung eines Unternehmenskennzeichens ist eine Tatfrage und kann daher vom OGH nicht überprüft werden.
RS0124473 Rechtssatz 18.11.2008Zivilrecht
Enthält eine Ankündigung wesentliche Informationen als Voraussetzung einer informierten geschäftlichen Entscheidung des Marktteilnehmers nicht, liegt schon nach § 2 Abs 4 UWG eine irreführende Geschäftspraktik vor, ohne dass es noch weiter darauf ankäme, ob …
RS0127266 Rechtssatz 18.10.2011Zivilrecht
Für auf § 2 Abs 3 Z 1 UWG gestützte Unterlassungsansprüche ist ebenso wie für solche nach § 9 Abs 3 UWG Verkehrsgeltung der Ausstattung bzw des zur Kennzeichnung der Waren oder Dienstleistungen verwendeten Kennzeichens erforderlich.
RS0133012 Rechtssatz 28.01.2020Zivilrecht
Stützt sich ein Unterlassungsbegehren auf § 2 Abs 1 Z 2 UWG und auf die Behauptung, dass sich das beworbene Produkt irreführend an ein anderes Produkt anlehne, setzt das eine Bekanntheit des anderen Produkts in den umworbenen Verkehrskreisen voraus.