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Entscheidung 4 Ob 21/21y×

Entscheidung 4 Ob 21/21y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010457 Rechtssatz 26.11.1975Zivilrecht
Inkassozession ist eine Zession, bei der der Zessionar Gläubiger wird, aber verpflichtet ist, die eingehobene Leistung an den Zedenten abzuführen. Im Regelfall liegt die Übertragung eines Vollrechtes unter obligatorischen Beschränkungen, somit eine Art Treu …
RS0014240 Rechtssatz 26.10.1955Zivilrecht
Zum konkludenten Verzicht auf die Geltendmachung der Einrede der Versäumung der Rügefrist.
RS0014264 Rechtssatz 16.09.1980Zivilrecht
In der Regel ist ein schlüssiger Verzicht des Verkäufers auf die Geltendmachung der Verspätung der Mängelrüge etwa in der Verbesserungszusage (HS 1792, 1840 ua) oder im Verbesserungsversuch (HS 1777, SZ 48/56 ua) zu erblicken.
RS0018534 Rechtssatz 10.09.1985Zivilrecht
Die Bemessung des im Rahmen der Rückabwicklung nach § 921 Satz 2 ABGB zu leistenden Benützungsentgeltes nach dem ortsüblichen Mietzins würde bei Sachen, die auf lange Zeit üblicherweise nicht gemietet, sondern käuflich erworben werden, weil ein Benützungsen …
RS0018790 Rechtssatz 22.02.1956Zivilrecht
Die Vorschrift über die Unterbrechung der Verjährung (§ 1497 ABGB) ist auf die Gewährleistungsfristen analog anwendbar (Erfordernis der gehörigen Fortsetzung der Klage).
RS0018921 Rechtssatz 19.10.1955Zivilrecht
Wenn der Unternehmer nach der Ablieferung des Werkes und der Feststellung der Mängel durch den Besteller diesem die Zusage macht, die Mängel zu beheben, dann läuft die Gewährleistungsfrist erst ab Vollendung der Verbesserung.
RS0032652 Rechtssatz 05.07.1983Zivilrecht
Mag der Zessionar auch nicht bei sonstiger Unschlüssigkeit seines Begehrens von vornherein verpflichtet sein, den Rechtsgrund der Zession zu nennen, so hat er dies doch zu tun und dafür erforderlichenfalls den Beweis zu erbringen, wenn der Schuldner die Wir …
RS0033015 Rechtssatz 22.01.1980Zivilrecht
Für die Verjährungsunterbrechung genügt schon ein deklaratorisches Anerkenntnis.
RS0112467 Rechtssatz 27.08.1999Zivilrecht
Primär maßgebend für die Modalität der Untersuchung sind die Vereinbarungen der Parteien. Fehlen solche, kann sich die erforderliche Art und Weise der Untersuchung vor allem auch aus Handelsbräuchen und Gepflogenheiten ergeben. Wenngleich kostspielige und a …
RS0120321 Rechtssatz 28.09.2005Zivilrecht
Im Falle der Wandlung sind die durch den zwischenzeitlichen Gebrauch aufgetretenen Nachteile und der dadurch eingetretene Wertverlust der Sache zu berücksichtigen. Die durch erfolglose Verbesserungsversuche längere Benutzungsdauer der Sache kann dem die Wan …