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Entscheidung 4 Ob 217/21x×

Entscheidung 4 Ob 217/21x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0017078 Rechtssatz 03.02.1977Zivilrecht
Bei Ausübung des Optionsrechtes wird das bereits im voraus bestimmte Schuldverhältnis in Geltung gesetzt. Bei einem Vertrag zugunsten Dritter erwirbt der Dritte mit diesem Zeitpunkt sein unmittelbares Recht.
RS0017593 Rechtssatz 17.03.1970Zivilrecht
Ein Vertragspartner kann sich auf eine Änderung der Sachlage, deren Fortdauer eine typische Voraussetzung des Geschäftes bildet, nicht berufen, wenn die Änderung keine unvorhersehbare ist, wenn also mit der Möglichkeit einer Änderung gerechnet werden musste …
RS0018107 Rechtssatz 08.05.1974Zivilrecht
Ein nichtiges Scheingeschäft im Sinne des § 916 ABGB liegt vor, wenn eine Willenserklärung mit Einverständnis des Vertragspartners zum Schein abgegeben wird. Das Scheingeschäft setzt somit gemeinsamen dolus voraus, der schon im Zeitpunkt des Zustandekommens …
RS0018131 Rechtssatz 15.09.1977Zivilrecht
Nichtig ist ein Scheingeschäft nur dann, wenn die Parteien überhaupt nicht die Absicht hatten, ein Rechtsgeschäft abzuschließen (absolutes Scheingeschäft).
RS0018773 Rechtssatz 24.09.1969Zivilrecht
Unter zweiseitig verbindlichen Geschäften sind die entgeltlichen Geschäfte zu verstehen. Vorverträge sind als Hilfsgeschäfte wie das Hauptgeschäft zu behandeln.
RS0018814 Rechtssatz 13.03.1973Zivilrecht
Gleich dem Wandlungsanspruch nach § 932 ABGB muss auch der Anspruch auf Aufhebung des Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes, vom Fall einer Übereinkunft der Parteien abgesehen, gerichtlich durch Klage oder Einrede geltend gemacht werd …
RS0018852 Rechtssatz 20.01.1960Zivilrecht
Nur wenn sich die Parteien einig sind, dass die Sache ohne Gegenleistung und nicht in Erfüllung einer Verbindlichkeit überlassen wird, handeln sie in Schenkungsabsicht. Wer aus einem formlosen Versprechen eine Leistung verlangt, dem obliegt der Beweis, dass …
RS0018871 Rechtssatz 01.09.1983Zivilrecht
Gemäß § 934 ABGB wird das Missverhältnis des Wertes nach dem Zeitpunkt des geschlossenen Geschäftes bestimmt. Der Wert der gekauften Sache ist daher abgestellt auf diesen Zeitpunkt festzustellen.
RS0019052 Rechtssatz 07.06.1961Zivilrecht
Beginn der Verjährung bei der Einrede der Verletzung über die Hälfte.
RS0019193 Rechtssatz 10.07.1962Zivilrecht
Die Verdoppelung des ortsüblichen Preises in drei Jahren zwischen dem Zeitpunkt der Einräumung des Optionsrechtes und der Ausübung der Option durch den Berechtigten ist eine wesentliche, auch bei der derzeitigen Entwicklung des Lohngefüges und Preisgefüges …
RS0019195 Rechtssatz 07.12.1949Zivilrecht
Für einen Optionsvertrag gilt ebenso wie für einen Vorvertrag die clausula rebus sic stantibus.
RS0024131 Rechtssatz 19.10.1962Zivilrecht
Der Optionsvertrag ist ein durch die Abgabe der Optionserklärung bedingter Vertrag. Seine Unerlaubtheit ist nach den Verhältnissen zur Zeit des Vertragsabschlusses und nicht nach denen zur Zeit des Eintrittes der Bedingung zur beurteilen.
RS0034418 Rechtssatz 18.05.1989Zivilrecht
In Lehre und Rechtsprechung wird die Frage nach dem Verjährungsbeginn nicht einheitlich gelöst. Es wird jedoch als sachgerecht angesehen, dass die Verjährung solange nicht zu laufen beginnt, als den Anfechtende keinen Anlass zur Klage hat. Als allgemeiner G …
RS0034445 Rechtssatz 19.04.1994Zivilrecht
Hindernisse oder tatsächliche Erschwerungen schieben den Beginn der Verjährung nicht hinaus. Diese Regel gilt grundsätzlich für alle Verjährungsfristen, soweit das Gesetz keine Ausnahme macht - wie etwa im § 1489 ABGB für die Verjährung von Schadenersatzans …
RS0064338 Rechtssatz 07.11.1989Zivilrecht
Bei der Beurteilung der Frage, ob ein entgeltliches (§ 917 ABGB) oder ein unentgeltliches Rechtsgeschäft vorliegt, kann der Parteiwille nicht außer Betracht bleiben. Entgeltlich ist jede Leistung, für die eine Gegenleistung erbracht wird; die Entgeltlichkei …
RS0107619 Rechtssatz 13.02.1997Zivilrecht
Wurde der Kaufvertrag in Ausübung einer Option geschlossen, dann ist der Zeitpunkt der Einräumung der Option für die Beurteilung des Missverhältnisses der gegenseitigen Leistungen maßgebend. Daran ändert nichts, dass die Verjährungsfrist, anders als beim Vo …
RS0134313 Rechtssatz 28.03.2023Zivilrecht
Für die Prüfung des Wertverhältnisses des im Optionsvertrag in Aussicht gestellten Hauptvertrags im Sinne des § 934 ABGB ist auf den Zeitpunkt der Bindung des Verkürzten an seine Erklärung abzustellen, mit der er dem Optionsberechtigten das Optionsrecht ein …
RS0134314 Rechtssatz 28.03.2023Zivilrecht
Die Verjährungsfrist für die Anfechtung des im Optionsvertrag in Aussicht genommenen Hauptvertrags wegen laesio enormis läuft mit objektiver Möglichkeit der Geltendmachung; die Ungewissheit, ob und wann der Optionsberechtigte von seinem Optionsrecht Gebrauc …