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Entscheidung 4 Ob 223/12s×

Entscheidung 4 Ob 223/12s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0066705 Rechtssatz 05.05.1981Zivilrecht
Auch eine Verwendung der Marke als Firma (Firmenbestandteil) oder Unternehmensbezeichnung in Zeitungsinseraten oder auf einem Türschild ist als "markenmäßiger" Zeichengebrauch anzusehen, weil sie zwar unmittelbar die Person des Unternehmensinhabers, mittelb …
RS0066816 Rechtssatz 07.11.1989Zivilrecht
Auch im Markenrecht gilt der Grundsatz, dass schon ein einzelner Markenbestandteil gegen unbefugte Verwendung Schutz genießt, sofern er für sich allein unterscheidungskräftig und durch seine Verwendung die Gefahr von Verwechslungen zu besorgen ist. - "Kombu …
RS0078749 Rechtssatz 23.09.1975Zivilrecht
Der Unterlassungsanspruch gemäß § 9 UWG richtet sich nicht nur dagegen, daß Waren mit der geschützten Marke versehen werden, sondern gegen jede Verwendung der Marke, somit auch gegen die Verwendung zur Bildung eines Firmennamens (ÖBl 1957,87). ("Therma" - M …
RS0122725 Rechtssatz 02.10.2007Zivilrecht
Kann die Nutzung einer Domain nach materiellem Recht nicht zur Gänze untersagt werden, so besteht in der Regel auch kein Anspruch auf Einwilligung in deren Löschung. Das gilt insbesondere dann, wenn sich der Unterlassungsanspruch des Klägers nur auf § 10 Ab …
RS0123518 Rechtssatz 20.05.2008Zivilrecht
Der Beklagte muss im Verletzungsprozess nach Ablauf der Benutzungsschonfrist das Erlöschen der Marke wegen nicht ernsthafter Benutzung nur behaupten; dem Kläger (Markeninhaber) obliegt dann die Behauptung und der Beweis, dass er oder mit seiner Zustimmung e …
RS0125301 Rechtssatz 22.09.2009Zivilrecht
Die Rechte des Markeninhabers sind nur verwirkt, wenn er den Vertrieb der seine Rechte verletzenden Waren durch den Beklagten geduldet hat, denn verwirkt werden jeweils nur Ansprüche im Hinblick auf einen bestimmten Sachverhalt. Die sich aus der Verwirkung …
RS0128822 Rechtssatz 19.03.2013Zivilrecht
Nur die Verwendung einer Firma als Warenzeichen kann in Rechte an einer Marke eingreifen und daher unter den Voraussetzungen des § 10 Abs 1 MSchG Unterlassungsansprüche begründen. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Änderung oder Löschung der Firma als …