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Entscheidung 4 Ob 4/18v×

Entscheidung 4 Ob 4/18v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010228 Rechtssatz 24.08.1938Zivilrecht
Der gutgläubige Erwerb wird durch Umstände ausgeschlossen, die den begründeten Verdacht entstehen lassen, dass der Verkäufer nicht Eigentümer der Sache ist, sondern selbst nur Vorbehaltskäufer. Die Versicherung des Verkäufers allein, dass er über die Sache …
RS0010350 Rechtssatz 19.04.1979Zivilrecht
Das Eigentumsrecht ist ein absolutes, von der Rechtsordnung gegen Angriffe Dritter geschütztes Recht.
RS0010869 Rechtssatz 13.11.1979Zivilrecht
Wer weiß oder wissen mußte, daß eine zur Versteigerung gelangende Sache nicht dem gehört, als dessen Eigentum sie ausgegeben wird und versteigert werden soll, der kann nicht als redlicher Erwerber i.S.d. § 367 ABGB angesehen und geschützt werden. Erfährt er …
RS0010877 Rechtssatz 24.06.1987Zivilrecht
Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, wonach der Erwerber von Gegenständen, die häufig unter Eigentumsvorbehalt verkauft werden, zu besonderen Nachforschungen verpflichtet sei, sind dann nicht anwendbar, wenn die Weiterveräußerung der Waren im …
RS0010878 Rechtssatz 24.06.1987Zivilrecht
Nur wenn der Veräußerer die Ware erkennbar nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung, sondern für seinen eigenen Bedarf (z.B. Anlagegüter) erworben hat, kann der Erwerber mit einer Verfügungsermächtigung durch den Lieferanten des Veräußerers nicht rechnen; ein …
RS0010904 Rechtssatz 12.02.1976Zivilrecht
Ein Kaufmann ist beim Erwerb von Gegenständen, die häufig unter Eigentumsvorbehalt verkauft werden, zu besonders sorgfältiger Nachforschung verpflichtet; er muß die Behauptung des Verkäufers, Eigentümer der Ware zu sein, durch Einsicht in die entsprechenden …
RS0020348 Rechtssatz 05.09.1963Zivilrecht; Strafrecht
Ein erst nach der Übergabe der Sache vereinbarter Eigentumsvorbehalt kann den bereits eingetretenen Eigentumsübergang nicht mehr rückgängig machen.
RS0054266 Rechtssatz 19.01.1989Zivilrecht
Die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes bedarf keiner besonderen Form, sodass ein Eigentumsvorbehalt auch schlüssig (stillschweigend) vereinbart werden kann für eine schlüssige Vereinbarung müssen immer bestimmte Anhaltspunkte vorliegen. Ein Handelsbrau …