Rechtstracker.at
Entscheidung 4 Ob 40/11b×

Entscheidung 4 Ob 40/11b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0077619 Rechtssatz 19.04.1977Zivilrecht
Geht es um die Förderung fremden Wettbewerbs durch einen außenstehenden Dritten, der selbst nicht Konkurrent der beteiligten Unternehmen ist, dann ist für eine Vermutung der Wettbewerbsabsicht kein Raum; in diesem Fall hat vielmehr der Kläger die für den Ta …
RS0123158 Rechtssatz 22.01.2008Zivilrecht
Wurde auf Grund eines vor Inkrafttreten der UWG-Novelle 2007 verwirklichten Lauterkeitsverstoßes ein Unterlassungstitel geschaffen, und hat während des Rechtsmittelverfahrens eine Rechtsänderung stattgefunden, ist die Berechtigung eines solchen Gebots auch …
RS0123239 Rechtssatz 11.03.2008Zivilrecht
Ein Verstoß gegen eine nicht dem Lauterkeitsrecht im engeren Sinn zuzuordnende generelle Norm ist (nur) dann als unlautere Geschäftspraktik oder als sonstige unlautere Handlung im Sinne von § 1 Abs 1 Z 1 UWG in der Fassung der UWG-Novelle 2007 zu werten, we …
RS0123244 Rechtssatz 11.03.2008Zivilrecht
Wettbewerbsabsicht als solche ist nicht Tatbestandsmerkmal des § 1 Abs 1 Z 1 UWG idF der UWG-Novelle 2007.
RS0124375 Rechtssatz 15.12.2008Zivilrecht
Nationale Gerichte müssen den Begriff der Beihilfe nach Art 87 Abs 1 EG in einschlägigen Rechtsstreitigkeiten auslegen und anwenden, um zu klären, ob eine bestimmte staatliche Maßnahme dem Vorprüfungsverfahren gemäß Art 88 Abs 3 EG zu unterwerfen gewesen wä …
RS0124376 Rechtssatz 15.12.2008Zivilrecht
Eine staatliche Beihilfe, ehe die Kommission abschließend deren Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt aussprach, ist rechtswidrig. Die Stillhalteklausel begründet Rechte des Einzelnen. Wurde Art 88 Abs 3 EG missachtet, so hat das grundsätzlich die Rückers …
RS0126548 Rechtssatz 16.02.2011Zivilrecht
Eine Markenverletzung setzt Handeln im geschäftlichen Verkehr voraus. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn das beanstandete Verhalten objektiv geeignet ist, den eigenen oder fremden Wettbewerb zu fördern und nicht eine andere Zielsetzung bei objektiver Betrach …
RS0127039 Rechtssatz 21.06.2011Zivilrecht
Ein Verhalten der öffentlichen Hand ist ‑ ungeachtet objektiver Eignung, fremden Wettbewerb zu fördern ‑ lauterkeitsrechtlich unbedenklich, wenn andere Zielsetzungen, wie etwa die Erfüllung typischer Aufgaben der öffentlichen Hand, deutlich überwiegen.