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Entscheidung 4 Ob 69/13w×

Entscheidung 4 Ob 69/13w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0036752 Rechtssatz 25.10.1967Zivilrecht
Verfällt eine der Parteien nach Erhebung der Revision und nach Vorlage der Akten an den Obersten Gerichtshof in Konkurs, ist über die Revision, sofern Gegenstand des Rechtsstreites ein zur Konkursmasse gehöriges Vermögen ist, während der Dauer der Unterbrec …
RS0041857 Rechtssatz 19.03.1992Zivilrecht
In aus verfassungsrechtlichen Erwägungen gebotener Anwendung des § 509 Abs 3 ZPO auch auf das Rechtsmittelverfahren vor den Rekursgerichten muss den Parteien zur Wahrung des rechtlichen Gehörs Gelegenheit gegeben werden, zu den Ergebnissen der Erhebungen od …
RS0041874 Rechtssatz 20.06.1989Zivilrecht
Führt das Berufungsgericht Erhebungen zur Feststellung eines in der Berufung behaupteten Verfahrensmangels durch, so muss es, wenn nicht eine mündliche Berufungsverhandlung anberaumt wird, den Parteien Gelegenheit geben, zu den Ergebnissen der Erhebungen St …
RS0060147 Rechtssatz 21.12.1994Zivilrecht
Die übernehmende Gesellschaft tritt in jeder rechtlichen Hinsicht an die Stelle der übertragenden Gesellschaft. Die einzelnen verschmolzenen selbständigen Gesellschaften werden zu einer einzigen Rechtsperson. Die Verschmelzung wird mit Eintragung im Firmenb …
RS0064093 Rechtssatz 07.11.1961Zivilrecht
Unterbrechung eines Wettbewerbsprozesses (in dem Unterlassung und Urteilsveröffentlichung begehrt wird) durch Konkurseröffnung über das Vermögen des Beklagten.
RS0121896 Rechtssatz 20.03.2007Zivilrecht
Die Top Level Domain hat bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit oder Zeichenidentität regelmäßig außer Betracht zu bleiben.
RS0122544 Rechtssatz 13.09.2007Zivilrecht
Unterscheidungskraft bedeutet, dass die Firma geeignet ist, bei Lesern und Hörern die Assoziation mit einem ganz bestimmten Unternehmen unter vielen anderen zu wecken. Sie geht nicht mehr so weit, dass auch die konkrete Identität eines Unternehmensträgers a …
RS0124783 Rechtssatz 09.06.2009Zivilrecht
Macht die klagende Partei Ansprüche auf Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung gegenüber einer Mitbewerberin geltend, so ist die Konkursmasse vom Rechtsstreit - zumindest mittelbar - betroffen, da das Bestehen oder Nichtbestehen eines Unterlassungsansp …