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Entscheidung 4 Ob 71/90×

Entscheidung 4 Ob 71/90

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Geschäftszahl

4Ob71/90

Entscheidungsdatum

15.01.1991

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei ***** registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, ***** vertreten durch Dr.Eduard Saxinger und Dr.Peter Baumann, Rechtsanwälte in Linz, wider die beklagten Parteien 1) Franz *****, Landwirt; 2) *****gemeinschaft, ***** beide vertreten durch Dr.Thomas Schreiner, Rechtsanwalt in Eisenstadt, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert: 330.000 S), infolge Antrages der zweitbeklagten Partei auf Berichtigung des Urteils des Obersten Gerichtshofes vom 18.September 1990, GZ 4 Ob 71/90-37, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluß

gefaßt:

Spruch

Das Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 18.September 1990, 4 Ob 71/90, wird in Punkt 2) seines Spruches dahin berichtigt, daß auf Seite 4 der Ausfertigung am Ende des drittletzten Absatzes ("...sind unrichtig".) der Punkt durch einen Beistrich zu ersetzen ist und im Anschluß daran die Wörter "wird abgewiesen" einzufügen sind.

Rechtliche Beurteilung

Begründung:

Wenngleich der Entscheidungswille auf Abweisung des gesamten Klagebegehrens in Ansehung der zweitbeklagten Partei aus den Einleitungssätzen des Urteilsspruches (Punkt 2) und aus den Entscheidungsgründen (S 22 ff, insbesondere S 26) unmißverständlich hervorgeht, ist die Beifügung des entsprechenden Prädikats offenbar versehentlich unterblieben; diese Auslassung war daher gemäß Paragraph 419, ZPO zu berichtigen.

Anmerkung

E25190

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:0040OB00071.9.0115.000

Dokumentnummer

JJT_19910115_OGH0002_0040OB00071_9000000_000

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0009112 Rechtssatz 18.09.1990Zivilrecht
Da das VerG die Frage der Rechtsfähigkeit eines Vereins nicht regelt, ist diese nach § 26 ABGB zu beurteilen. Danach kann die Rechtspersönlichkeit nur entstehen, wenn der Verein "erlaubt ist", wobei § 26 ABGB von einem materiellen Unerlaubtheitsbegriff ausg …
RS0009128 Rechtssatz 18.09.1990Zivilrecht
Ohne Konstituierung durch Bestellung der satzungsmäßigen Organe kann ein Verein seine Vereinstätigkeit als juristische Person nicht aufnehmen; bis dahin betrifft eine dennoch aufgenommene "Vereinstätigkeit" einen noch nicht rechts- und parteifähigen Vorverein.
RS0009129 Rechtssatz 18.09.1990Zivilrecht
Die Haftung juristischer Personen für deliktisches Verhalten Dritter setzt aber schon begrifflich voraus, daß sie zum Zeitpunkt der Verwirklichung des Tatbestandes bereits entstanden waren; vor dem Zeitpunkt ihrer Entstehung kann eine juristische Person kei …
RS0042573 Rechtssatz 18.09.1990Zivilrecht
Nach der herrschenden Ansicht sind privatrechtliche Voraussetzungen für das Entstehen eines ideellen Vereins als juristische Person eine Gründungsvereinbarung und die Konstituierung, die beide zeitlich auch zusammenfallen können. Die Gründungsvereinbarung i …
RS0043607 Rechtssatz 06.03.1957Zivilrecht
Die Feststellung der Wettbewerbsabsicht ist eine Tatfrage keine Rechtsfrage.
RS0077647 Rechtssatz 21.11.1956Zivilrecht
Ein Handeln zu Wettbewerbszwecken setzt nicht voraus, dass die auf Wettbewerb gerichtete Absicht die einzige oder wesentliche Zielsetzung für die Handlung ist. Sie darf nur gegenüber dem eigentlichen Beweggrund nicht völlig in den Hintergrund treten.
RS0077686 Rechtssatz 21.11.1956Zivilrecht
Bei abfälligen Äußerungen eines im Wettbewerb stehenden Gewerbebetriebes spricht von vornherein die Vermutung zwingend dafür, dass sie in Wettbewerbsabsicht erfolgten.
RS0078890 Rechtssatz 05.12.1989Zivilrecht
Wird der Betrieb des Konkurrenzunternehmens in irgendeiner Weise erschwert oder dem Publikum sonst eine nachteilige Meinung von ihm vermittelt, dann ist der Tatbestand des § 7 UWG erfüllt. Die Behauptungen müssen dabei keineswegs ehrenrührig sein; vielmehr …
RS0079499 Rechtssatz 04.04.1978Zivilrecht
Da dem Unternehmensinhaber das Verhalten des Dritten objektiv so zugerechnet wird, als ob es sein eigenes gewesen wäre, ist er schlechthin zur Unterlassung des beanstandeten Wettbewerbsverstoßes zu verurteilen.
RS0079539 Rechtssatz 26.11.1974Zivilrecht
Der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch richtet sich grundsätzlich gegen den Störer, also gegen denjenigen, von dem die Beeinträchtigung ausgeht und auf dessen maßgeblichem Willen sie beruht.
RS0079765 Rechtssatz 03.11.1960Zivilrecht
Auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen haften für Wettbewerbsverstöße.
RS0080188 Rechtssatz 18.09.1990Zivilrecht
Die Konstituierung des Vereines muß nicht unbedingt in einer formellen "konstituierenden" Generalversammlung stattfinden; sie kann auch bereits vor der gemäß § 4 VerG vorgeschriebenen Anzeige über die Bildung eines Vereins erfolgen und muß in einem solchen …
RS0080190 Rechtssatz 18.09.1990Zivilrecht
Da es sich sowohl bei der Gründungsvereinbarung als auch bei der Konstituierung um rechtsgeschäftliche Willenserklärungen der Gründer handelt, ist auch für die Frage, in welcher Form die Konstituierung stattzufinden hat, allein der satzungsgemäße Konstituie …