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Entscheidung 4 Ob 74/11b×

Entscheidung 4 Ob 74/11b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0012087 Rechtssatz 09.01.1979Zivilrecht
Bei Beurteilung des Bestehens der Wiederholungsgefahr ist stets maßgebend, ob dem Verhalten des Beklagten in seiner Gesamtheit gewichtige Anhaltspunkte dafür entnommen werden können, dass er ernstlich gewillt ist, von künftigen Störungen Abstand zu nehmen.
RS0031891 Rechtssatz 28.01.1993Zivilrecht
Ob nach den besonderen Umständen des jeweiligen Falles Wiederholungsgefahr anzunehmen ist, hat grundsätzlich keine "erhebliche Bedeutung" im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.
RS0042818 Rechtssatz 31.01.1995Zivilrecht
Ob nach den im Einzelfall gegebenen Umständen Wiederholungsgefahr besteht, ist keine erhebliche Rechtsfrage.
RS0078014 Rechtssatz 14.06.1983Zivilrecht
Der Umstand, dass eine zwingende gesetzliche Vorschrift, die den Wettbewerb regelt, von einer Vielzahl von Mitbewerbern, allenfalls sogar von dem überwiegenden Teil der Mitbewerber nicht beachtet wird, nimmt einem derartigen Verstoß nicht den Charakter eine …
RS0079899 Rechtssatz 13.06.1978Zivilrecht
Das (wenngleich vom Kläger abgelehnte) Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches beseitigt zumindest im Regelfall die Wiederholungsgefahr (mit eingehender Darstellung der bisherigen Judikatur und der Literatur).
RS0123660 Rechtssatz 20.05.2008Zivilrecht
Dass Konkurrenten denselben Gesetzesverstoß begehen, kann eine derartige „spürbare" Beeinflussung des Wettbewerbs durch den Rechtsbruch nicht von vornherein ausschließen.
RS0125712 Rechtssatz 19.01.2010Zivilrecht
Der Tatbestand der Z 26 Anhang UWG kann auch durch Briefwerbung erfüllt werden. Er setzt zumindest zwei Briefe im selben Zusammenhang an denselben Adressaten und (kumulativ) einen dem Werbenden erkennbaren (vorbeugend oder aus gegebenem Anlass erklärten) Wi …
RS0127113 Rechtssatz 09.08.2011Zivilrecht
Der Tatbestand der Z 26 des Anhangs zum UWG kann nicht nur durch die dort ausdrücklich genannten, zum Fernabsatz geeigneten Medien verwirklicht werden, sondern auch durch Drucksachen, die zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unt …
RS0127114 Rechtssatz 09.08.2011Zivilrecht
Das in Z 26 des Anhangs zum UWG geforderte hartnäckige und unerwünschte Ansprechen eines Kunden verlangt eine zumindest wiederholte Anwerbung, wobei für die Hartnäckigkeit als subjektives Element erforderlich ist, dass dem Werbenden die Unerwünschtheit beim …