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Entscheidung 4 Ob 95/14w×

Entscheidung 4 Ob 95/14w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0103384 Rechtssatz 25.06.1996Zivilrecht
Eine Entscheidung, die zwar bisher die einzige ist, die aber ausführlich begründet und mehrfach veröffentlicht wurde, zu der gegenteilige Entscheidungen nicht vorliegen und die auch vom Schrifttum ohne Kritik übernommen wurde, reicht für das Vorliegen einer …
RS0114017 Rechtssatz 13.07.2000Zivilrecht
Es besteht kein zwingender Anlass, Rechtfertigungsgründe und daraus resultierende Ausnahmen vom gerichtlichen Verbot in den Spruch aufzunehmen, gelten diese doch auf Grund des Gesetzes unabhängig davon, ob sie im Spruch des Unterlassungsgebotes ausdrücklich …
RS0120444 Rechtssatz 01.12.2005Zivilrecht
Die Befreiungswirkung des § 245 Abs 1 HGB erfasst nur jene Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte einer Privatstiftung, die auch tatsächlich entsprechend § 280 HGB offengelegt wurden.
RS0120445 Rechtssatz 01.12.2005Zivilrecht
Erfolgtekeine Offenlegung des Konzernabschlusses und -lageberichts der Konzernmutter, kann sich ihre Tochter, die zugleich als Mutterunternehmen zur Konzernrechnungslegung nach HGB verpflichtet ist, nicht auf die Befreiungsbestimmung des § 245 Abs 1 HGB ber …
RS0123239 Rechtssatz 11.03.2008Zivilrecht
Ein Verstoß gegen eine nicht dem Lauterkeitsrecht im engeren Sinn zuzuordnende generelle Norm ist (nur) dann als unlautere Geschäftspraktik oder als sonstige unlautere Handlung im Sinne von § 1 Abs 1 Z 1 UWG in der Fassung der UWG-Novelle 2007 zu werten, we …
RS0123948 Rechtssatz 07.08.2008Zivilrecht
§ 249 Abs 1 Z 2 UGB ist restriktiv auszulegen. Auch das Wahlrecht des § 249 Abs 2 UGB ist restriktiv anzuwenden. Die Begründung nach Abs 3 hat zu erfolgen. Sie darf sich auch nicht auf einen bloßen Verweis auf die gesetzliche Vorschrift beschränken. Vielmeh …