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Entscheidung 5 Ob 103/11z×

Entscheidung 5 Ob 103/11z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0016972 Rechtssatz 16.03.1988Zivilrecht
Berechtigt zur Erhebung von Kondiktionsansprüchen ist nicht der Garant, sondern der Garantieauftraggeber, da dann, wenn vom Begünstigten die Garantie in Anspruch genommen wird, der Zahlung Tilgungswirkung für das Valutaverhältnis zukommen soll. Der Auftragg …
RS0017997 Rechtssatz 16.01.1992Zivilrecht
Für den Vorwurf des Rechtsmissbrauches bei der Inanspruchnahme einer Bankgarantie wird allgemein gefordert, dass das Nichtbestehen eines Anspruchs des Begünstigten im Valutaverhältnis zur Zeit der Inanspruchnahme der Garantie als evident erwiesen wird oder …
RS0018006 Rechtssatz 16.01.1992Zivilrecht
Die Schutzwürdigkeit des Begünstigten aus einer Bankgarantie ist dann nicht mehr gegeben, wenn er eine Leistung in Anspruch nimmt, obwohl schon eindeutig feststeht, dass er keinen derartigen Anspruch gegen den Dritten hat und daher das Erhaltene jedenfalls …
RS0020167 Rechtssatz 28.09.1955Zivilrecht
Für Ansprüche aus § 1041 ABGB gilt ebenso wie für Bereicherungsansprüche nicht die Ausnahmsbestimmung des § 1489 ABGB, sondern sofern eine Leistung oder Lieferung im geschäftlichen Betriebe nicht vorliegt, wie im vorliegenden Falle, die dreißigjährige Verjä …
RS0033564 Rechtssatz 23.01.1957Zivilrecht
Der Bereicherungskläger hat alle Voraussetzungen seiner Bereicherungsklage zu beweisen.
RS0034298 Rechtssatz 13.07.1979Zivilrecht
Forderungen aus der Veräußerung eines Unternehmens oder von Teilen eines Unternehmens fallen nicht unter die dreijährige Verjährungsfrist des § 1486 Z 1 ABGB. Auch Patentrechte sind Teile des Unternehmens; Forderungen aus der entgeltlichen Übertragung eines …
RS0034534 Rechtssatz 07.09.1978Zivilrecht
Bei teilbaren Verbindlichkeiten hat eine Teilklage nicht die Kraft, die Verjährung über diesen Teil hinaus zu unterbrechen.
RS0039644 Rechtssatz 27.02.1992Zivilrecht
Im Rechtsmittelverfahren ist eine Klagseinschränkung, solange eine gänzliche Klagsrücknahme zulässig ist, unter denselben Voraussetzungen wie im Verfahren erster Instanz möglich. Die Einschränkung des Klagebegehrens ist nicht an die Voraussetzungen der Klag …
RS0041454 Rechtssatz 05.03.1987Zivilrecht
Ungeachtet des Fehlens einer materiellen Rechtskraftwirkung kommt der Vorentscheidung eine Bindungswirkung bezüglich der für das vorliegende Verfahren maßgeblichen Vorfrage der auffallenden Sorglosigkeit der Rechtsvorgänger der Antragsteller zu. Diese Bindu …
RS0048272 Rechtssatz 11.05.1995Zivilrecht
Die Anfechtung der berufungsgerichtlichen Entscheidung ist nur möglich, wenn das Rechtsmittel die unrichtige Lösung einer im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO erheblichen Rechtsfrage geltend macht (JBl 1992,794). Nur dann muss die rechtliche Beurteilung durch das Be …
RS0106545 Rechtssatz 12.08.1996Zivilrecht
Steht dem aus einer Bankgarantie Begünstigten in Wahrheit kein Anspruch auf die durch die Garantie gesicherte Leistung zu, so kann grundsätzlich nur der Auftraggeber Bereicherungsansprüche gegen den Empfänger geltend machen. Diese dem Auftraggeber zustehend …
RS0111226 Rechtssatz 15.12.1998Zivilrecht
Der Anspruch auf Rückforderung des Betrages aus einer zu Unrecht abgerufenen Bankgarantie, die vom Werkunternehmer an Stelle eines Haftungsrücklasses zur Verfügung gestellt wurde, verjährt in 30 Jahren.
RS0114176 Rechtssatz 15.09.2000Zivilrecht
§ 1434 zweiter Satz ABGB findet auf die Rückforderung einer zu Unrecht abgerufenen Bankgarantie keine Anwendung (so schon 6 Ob 559/85 = RdW 1987, 194 = ÖBA 1987, 505).