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Entscheidung 5 Ob 113/20h×

Entscheidung 5 Ob 113/20h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010048 Rechtssatz 16.01.1963Zivilrecht
Für die Übertragung eines lebenden Unternehmens ist es wesentlich, dass die ein Unternehmenszubehör bildenden Mietrechte im Zweifel als an Bedeutung gegenüber den übrigen Unternehmenswerten, insbesondere gegenüber den immateriellen Unternehmenswerten (good …
RS0014423 Rechtssatz 07.09.1976Zivilrecht
Der Verzicht auf einen Kündigungsgrund unter dem Gesichtspunkt des § 863 ABGB hat zur Voraussetzung, dass das Zuwarten des Vermieters mit der Aufkündigung unter Umständen erfolgt, aus denen mit Überlegung aller Umstände kein vernünftiger Grund daran zu zwei …
RS0020398 Rechtssatz 10.04.1973Zivilrecht
Eine Unternehmenspacht liegt im Allgemeinen vor, wenn ein lebendes Unternehmen Gegenstand des Bestandvertrages ist. Neben den Räumen muss dem Bestandnehmer vom Bestandgeber auch das beigestellt werden, was wesentlich zum Betrieb des Unternehmens und dessen …
RS0029483 Rechtssatz 18.01.1995Zivilrecht
Bei erst zu gründenden Betrieben sind die Anforderungen für die Annahme einer Unternehmenspacht strenger; nur dann, wenn der Bestandgeber alle wesentlichen Grundlagen des künftigen Unternehmens zur Verfügung stellt, kann Pacht angenommen werden. Der Bestand …
RS0068397 Rechtssatz 07.12.1960Zivilrecht
Die Nichtanwendbarkeit des § 19 Abs 2 Z 10 MG bei Veräußerung oder Verpachtung setzt voraus, daß es sich um die Überlassung eines lebenden Unternehmens handelt und der Schwerpunkt nicht in der Überlassung der Geschäftslokalitäten samt Inventar und Warenlage …
RS0068450 Rechtssatz 14.07.1954Zivilrecht
§ 19 Abs 2 Z 10 MG ist nicht anwendbar, wenn ein Unternehmen veräußert wird.
RS0070600 Rechtssatz 30.11.1988Zivilrecht
Die Veräußerung des im Mietgegenstand betriebenen Unternehmens und die damit verbundene Überlassung der Benützung der Räumlichkeiten an einen Dritten stellt den Kündigungsgrund nicht her, sofern nicht die Veräußerung lediglich den Zweck verfolgt, dem Erwerb …
RS0070624 Rechtssatz 23.04.1986Zivilrecht
Die Verpachtung des im Mietgegenstand betriebenen Unternehmens unter Einschluß der Mietrechte als Unternehmensbestandteil ist keine Weitergabe nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG.