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Entscheidung 5 Ob 14/11m×

Entscheidung 5 Ob 14/11m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0006730 Rechtssatz 21.02.1973Zivilrecht
Mangels einer allgemeinen Regelung der Antragslegitimation im Grundbuchsgesetz haben die allgemeinen Anordnungen des AußStrG zu gelten, aus welchen sich aber die Antragslegitimation beider Teile, also sowohl des durch die beantragte Grundbuchshandlung Berec …
RS0020201 Rechtssatz 22.03.1994Zivilrecht
Bleiben Zweifel, ob der Vorkaufsfall eingetreten ist, wirkt das verbücherte Vorkaufsrecht wie ein vom Grundbuchsgericht amtswegig zu beachtendes Veräußerungsverbot, das ohne zureichenden urkundlichen Nachweis der Zustimmung des Vorkaufsberechtigten oder der …
RS0029353 Rechtssatz 08.11.1994Zivilrecht
In einem Grundbuchsbeschluss sind gemäß § 95 Abs 3 GBG alle Gründe anzugeben, die der Bewilligung entgegenstehen, weshalb eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 14 Abs 1 AußStrG bei einem von mehreren Abweisungsgründen auch dann vorliegen kann, wenn das Gesuch w …
RS0042767 Rechtssatz 11.06.1991Zivilrecht
Wegen der Vorschrift des § 95 Abs 3 GBG, dass in einem abweisenden Beschluss alle Gründe anzugeben sind, die der Bewilligung entgegenstehen, kann eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO bei einem von mehreren Abweisungsgründen auch dann vor …
RS0107637 Rechtssatz 20.03.1997Zivilrecht
Zu "anderen Veräußerungsarten" im Sinn des § 1078 ABGB zählen Lehre und Rechtsprechung alle Geschäfte, die das endgültige Ausscheiden einer Sache aus dem Vermögen des einen und ihre Übertragung auf einen anderen bezwecken oder bewirken.
RS0109624 Rechtssatz 31.03.1998Zivilrecht
Ist eine Sache mit einem Vorkaufsrecht im Sinne des § 1072 ABGB belastet, bildet nur der Abschluss eines Kaufvertrages den Vorkaufsfall; die Ausdehnung des Vorkaufsrechts auf "andere Veräußerungsarten" im Sinne des § 1078 ABGB bedarf hingegen stets einer be …