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Entscheidung 5 Ob 158/22d×

Entscheidung 5 Ob 158/22d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014294 Rechtssatz 22.03.1994Zivilrecht
Wechselt eine mit einem verbücherten Vorkaufsrecht belastete Liegenschaft ihren Eigentümer (hier: Anerkenntnis der grundbücherlichen Eigentümerin, daß nicht sie, sondern ein anderer Liegenschaftseigentümer ist) ohne den Vorkaufsfall auszulösen, bleibt das V …
RS0020157 Rechtssatz 02.08.1950Zivilrecht
Der Käufer einer mit einem Vorkaufsrecht belasteten Liegenschaft muss, um die Einverleibung seines Eigentumsrechtes zu erwirken, dem Grundbuchsgericht in Form einer einverleibungsfähigen Urkunde nachweisen, dass die Liegenschaft dem Vorkaufsberechtigten zum …
RS0020203 Rechtssatz 15.11.1988Zivilrecht
Mangels abweichender Vereinbarung löst nur der Verkauf den Vorkaufsfall aus; bei einer Schenkung als "anderer Veräußerungsart" im Sinne des § 1078 ABGB kann das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden.
RS0021839 Rechtssatz 20.01.1925Zivilrecht
Die Einverleibung des Eigentumsrechtes an einer Liegenschaft, bei der ein Vorkaufsrecht einverleibt ist, kann nur gegen den Nachweis bewilligt werden, dass die Liegenschaft dem Vorkaufsberechtigtem zum Kaufe angeboten wurde und dass er von dem Vorkaufsrecht …
RS0060231 Rechtssatz 02.09.1980Zivilrecht
In Ermangelung einer genauen Bezeichnung des betreffenden Vertragspunktes ist nur die Eintragung im Hauptbuch maßgeblich.
RS0109624 Rechtssatz 31.03.1998Zivilrecht
Ist eine Sache mit einem Vorkaufsrecht im Sinne des § 1072 ABGB belastet, bildet nur der Abschluss eines Kaufvertrages den Vorkaufsfall; die Ausdehnung des Vorkaufsrechts auf "andere Veräußerungsarten" im Sinne des § 1078 ABGB bedarf hingegen stets einer be …