Rechtssatz RS0014294
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014294
Entscheidungsdatum
02.04.2024
Rechtssatz
Wechselt eine mit einem verbücherten Vorkaufsrecht belastete Liegenschaft ihren Eigentümer (hier: Anerkenntnis der grundbücherlichen Eigentümerin, daß nicht sie, sondern ein anderer Liegenschaftseigentümer ist) ohne den Vorkaufsfall auszulösen, bleibt das Vorkaufsrecht bestehen (GlU 7645; SZ 25/92; EvBl 1993/78). Es geht als Belastung auf den Erwerber über (§ 443 ABGB) und kann ausgeübt werden, wenn dieser nun die Sache verkauft.Wechselt eine mit einem verbücherten Vorkaufsrecht belastete Liegenschaft ihren Eigentümer (hier: Anerkenntnis der grundbücherlichen Eigentümerin, daß nicht sie, sondern ein anderer Liegenschaftseigentümer ist) ohne den Vorkaufsfall auszulösen, bleibt das Vorkaufsrecht bestehen (GlU 7645; SZ 25/92; EvBl 1993/78). Es geht als Belastung auf den Erwerber über (Paragraph 443, ABGB) und kann ausgeübt werden, wenn dieser nun die Sache verkauft.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 34/94
Entscheidungstext OGH 22.03.1994 5 Ob 34/94
- 5 Ob 2/95
Entscheidungstext OGH 31.01.1995 5 Ob 2/95
Auch
- 2 Ob 132/06k
Entscheidungstext OGH 21.12.2006 2 Ob 132/06k
Beisatz: Die gesetzliche Erbfolge fällt nicht unter die „anderen Veräußerungsarten" im Sinne des §1078 ABGB. (T1)
- 6 Ob 179/18v
Entscheidungstext OGH 25.10.2018 6 Ob 179/18v
- 5 Ob 158/22d
Entscheidungstext OGH 05.12.2022 5 Ob 158/22d
- 10 Ob 25/23h
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 21.11.2023 10 Ob 25/23h
vgl; Beisatz: Hier: Vorkaufsrecht einer Stadtgemeinde, das unbefristet für alle Arten der Veräußerung gelten soll. (T2)
- 5 Ob 211/23z
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 02.04.2024 5 Ob 211/23z
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0014294
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2024
Dokumentnummer
JJR_19940322_OGH0002_0050OB00034_9400000_006