Rechtstracker.at
Entscheidung 5 Ob 167/21a×

Entscheidung 5 Ob 167/21a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008903 Rechtssatz 22.12.1971Zivilrecht
Ausnahmebestimmungen sind im allgemeinen nicht ausdehnend auszulegen (hier: § 15 Abs 9 WWG und § 839 ABGB).
RS0009865 Rechtssatz 17.12.1980Zivilrecht
Entscheidend dafür, ob ein Gebäude durch seine Errichtung kraft Gesetzes zum (unselbstständigen) Bestandteil des Grundes und damit Eigentum des Liegenschaftseigentümers wird, ist nicht, ob es ohne wesentliche Zerstörung der Substanz wieder demontiert werden …
RS0009868 Rechtssatz 17.12.1991Zivilrecht
Auch bei den nicht für Dauer bestimmten Bauwerken ("Überbauten", "Superädifikaten" ) muss es sich um selbständige Gebäude, nicht bloß Gebäudeteile handeln.
RS0009906 Rechtssatz 17.12.1991Zivilrecht
Handelt es sich bei dem Bauwerk nicht um ein selbständiges Gebäude, sondern bloß um Gebäudeteile, kann schon begrifflich von einem nicht Zugehör der Liegenschaft werdenden Superädifikat, an dem besonderes Eigentum erworben werden könnte, keine Rede sein.
RS0009921 Rechtssatz 16.04.1987Zivilrecht
Gebäude ist alles, was auf Grund gebaut und mit fest verbunden ist. Dazu gehören nicht nur Häuser, sondern auch andere Bauten, gleichviel aus welchem Material sie bestehen, zB Umfassungsmauern, Holzzäune, Eisengitter, ständige Flaggenmasten, auch Aussichtsw …
RS0009939 Rechtssatz 22.02.1956Zivilrecht
Der Grundsatz des § 297 ABGB, dass das Eigentum an dem auf fremden Grund errichteten Gebäude dem Grundeigentümer zufalle, schlägt dann nicht durch, wenn das Gebäude nicht in der Absicht aufgeführt wurde, auf dem Grund zu bleiben (Superädifikat).
RS0009946 Rechtssatz 06.03.1957Zivilrecht
Bauwerke, die in der Absicht erbaut wurden, dass diese Baulichkeiten stets und dauernd mit den bezüglichen verbauten Grundstücken verbunden bleiben sollen, stellen nicht Superädifikate, sondern Liegenschaftszugehör im Sinne des § 297 ABGB dar (SS - Kaserne …
RS0011245 Rechtssatz 09.07.1986Zivilrecht
Der originäre Eigentumserwerb am Bauwerk erfolgt durch die Bauführung, wobei auch eine solide Bauweise der Beurteilung eines Gebäudes als Superädifikat nicht entgegensteht.
RS0011252 Rechtssatz 14.09.1983Zivilrecht
Ein Überbau im Sinne des § 435 ABGB liegt vor, wenn auf fremden Grund ein Bauwerk in der Absicht aufgeführt wird, dass es nicht stets darauf bleiben soll. Das Fehlen der Belassungsabsicht muss äußerlich erkennbar sein. Die maßgebliche Absicht tritt im Allge …
RS0015107 Rechtssatz 12.01.1994Zivilrecht
Das Fehlen der Absicht dauernder Belassung ergibt sich entweder aus dem äußeren Erscheinungsbild des Bauwerkes oder aus den zwischen dem Grundeigentümer und dem Errichter des Bauwerkes bestehenden Rechtsverhältnissen.
RS0020428 Rechtssatz 26.04.1950Zivilrecht
Die Wirkungen der grundbücherlichen Einverleibung eines Bestandvertrages erschöpfen sich darin, dass nicht nur der derzeitige Eigentümer der Liegenschaft, sondern auch jeder spätere Erwerber entgegen der sonst geltenden Regel des § 1120 ABGB an den einverle …
RS0037902 Rechtssatz 11.12.1990Zivilrecht
Wenn derjenige, der behauptet, an einem Bauwerk im Sinn des § 435 ABGB durch dessen Errichtung originär Eigentum erworben zu haben - für welchen Eigentumserwerb die Hinterlegung einer Urkunde nicht erforderlich ist -, die Ersichtlichmachung des Bauwerkes im …
RS0077193 Rechtssatz 22.10.1985Zivilrecht
Im Urkundenhinterlegungsverfahren bleibt unerörtert, ob das Bauwerk, auf das in den zu hinterlegenden Urkunden Bezug genommen wird, überhaupt rechtlich existent ist.
RS0118470 Rechtssatz 21.10.2003Zivilrecht
Es ist auch ohne ausdrückliche Regelung (hinsichtlich Servituten vgl § 12 Abs 2 GBG) zulässig, auf der gesamten Liegenschaft ein Bestandrecht einzuverleiben, das sich nur auf ein bestimmtes Grundstück erstreckt.
RS0122463 Rechtssatz 28.08.2007Zivilrecht
Die „Eintragung" des Bestandrechts ähnelt nach ihrer Rechtswirkung eher einer Anmerkung denn einer Einverleibung. Der Umfang der dem Bestandnehmer aus dem Vertrag zustehenden Nutzungsrechte ändert sich durch die Eintragung des Bestandvertrags im Grundbuch n …
RS0130030 Rechtssatz 24.03.2015Zivilrecht
Bei Hinterlegung einer Urkunde, welche die Übertragung des Eigentums an einem Superädifikat bewirken soll, muss das Superädifikat eindeutig identifiziert werden. Dies kann durch die Vorlage eines Plans oder durch eine Beschreibung des Bauwerks nach (beispie …