Rechtstracker.at
Entscheidung 5 Ob 190/14y×

Entscheidung 5 Ob 190/14y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0009865 Rechtssatz 17.12.1980Zivilrecht
Entscheidend dafür, ob ein Gebäude durch seine Errichtung kraft Gesetzes zum (unselbstständigen) Bestandteil des Grundes und damit Eigentum des Liegenschaftseigentümers wird, ist nicht, ob es ohne wesentliche Zerstörung der Substanz wieder demontiert werden …
RS0009921 Rechtssatz 16.04.1987Zivilrecht
Gebäude ist alles, was auf Grund gebaut und mit fest verbunden ist. Dazu gehören nicht nur Häuser, sondern auch andere Bauten, gleichviel aus welchem Material sie bestehen, zB Umfassungsmauern, Holzzäune, Eisengitter, ständige Flaggenmasten, auch Aussichtsw …
RS0009939 Rechtssatz 22.02.1956Zivilrecht
Der Grundsatz des § 297 ABGB, dass das Eigentum an dem auf fremden Grund errichteten Gebäude dem Grundeigentümer zufalle, schlägt dann nicht durch, wenn das Gebäude nicht in der Absicht aufgeführt wurde, auf dem Grund zu bleiben (Superädifikat).
RS0009946 Rechtssatz 06.03.1957Zivilrecht
Bauwerke, die in der Absicht erbaut wurden, dass diese Baulichkeiten stets und dauernd mit den bezüglichen verbauten Grundstücken verbunden bleiben sollen, stellen nicht Superädifikate, sondern Liegenschaftszugehör im Sinne des § 297 ABGB dar (SS - Kaserne …
RS0010982 Rechtssatz 13.02.1985Zivilrecht
Beim derivativen Eigentumserwerb an Superädifikaten kommt nicht der Gewahrsamsänderung (wie bei sonstigen beweglichen Sachen), sondern nur der Urkundenhinterlegung (entsprechend dem Eintragungsprinzip bei Liegenschaften) entscheidendes Gewicht zu.
RS0011102 Rechtssatz 04.01.1935Zivilrecht
Wer auf fremden Grund mit Zustimmung des Grundeigentümers ein Schrebergartenhaus erbaut, erwirbt daran auch ohne Hinterlegung einer Urkunde das Eigentum. Zur Übertragung des Eigentums an dem Hause ist dagegen die Urkundenhinterlegung erforderlich.
RS0011241 Rechtssatz 13.02.1985Zivilrecht
Ist einmal das Eigentum am Überbau wirksam entstanden, dann ist eine weitgehend dem Eintragungsprinzip bei Liegenschaften entsprechende strenge Handhabung der Regeln über die Erwerbsart bei Überbauten geboten. Wenn einmal die Spaltung zwischen Grundeigentum …
RS0011244 Rechtssatz 22.02.1956Zivilrecht
Die Übertragung des Eigentumsrechtes an einem Überbau kann nur durch Urkundenhinterlegung erfolgen, nicht auch durch Zeichen oder Erklärung.
RS0011245 Rechtssatz 09.07.1986Zivilrecht
Der originäre Eigentumserwerb am Bauwerk erfolgt durch die Bauführung, wobei auch eine solide Bauweise der Beurteilung eines Gebäudes als Superädifikat nicht entgegensteht.
RS0060573 Rechtssatz 15.12.1992Zivilrecht
Es ist dem Grundbuchsgericht verwehrt, eine undeutliche und zu begründeten Zweifeln Anlass gebenden Urkunde auszulegen. Durch den Inhalt der Urkunden erweckte und nicht restlos beseitigte Zweifel haben vielmehr zur Abweisung des Grundbuchsgesuchs zu führen.
RS0077193 Rechtssatz 22.10.1985Zivilrecht
Im Urkundenhinterlegungsverfahren bleibt unerörtert, ob das Bauwerk, auf das in den zu hinterlegenden Urkunden Bezug genommen wird, überhaupt rechtlich existent ist.
RS0077228 Rechtssatz 23.05.1985Zivilrecht
Die Ersichtlichmachung nach § 19 Abs 1 UHG wirkt in keiner Weise rechtsbegründend.
RS0122781 Rechtssatz 06.11.2007Zivilrecht
Dass ein Superädifikat nicht mehr besteht, kann von einem Notar gemäß §§ 76 Abs 1 lit l und 88 Abs 1 und 2 NO beweiskräftig beurkundet werden. Durch die Vorlage einer solchen Urkunde wird dem Grundbuchsgericht bekannt, dass das selbständige Eigentum am Bauw …