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Entscheidung 5 Ob 193/21z×

Entscheidung 5 Ob 193/21z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0018498 Rechtssatz 15.07.1981Zivilrecht
Gewährleistungsansprüche können nur wegen Mängel erhoben werden, die im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges (Ablieferung der Sache) - zumindest latent - schon vorhanden waren.
RS0018547 Rechtssatz 10.10.1990Zivilrecht
Eine Leistung ist nur dann mangelhaft im Sinne des § 922 ABGB, wenn sie qualitativ oder quantitativ hinter dem Geschuldeten, das heißt dem Vertragsinhalt, zurückbleibt.
RS0018871 Rechtssatz 01.09.1983Zivilrecht
Gemäß § 934 ABGB wird das Missverhältnis des Wertes nach dem Zeitpunkt des geschlossenen Geschäftes bestimmt. Der Wert der gekauften Sache ist daher abgestellt auf diesen Zeitpunkt festzustellen.
RS0022009 Rechtssatz 10.03.1926Zivilrecht
Ansprüche wegen Gewährleistung und wegen Verkürzung über die Hälfte können nebeneinander bestehen.
RS0022044 Rechtssatz 04.10.1989Zivilrecht
Bei der Frage nach der Unverhältnismäßigkeit des Verbesserungsaufwandes ist nicht allein die Höhe der Behebungskosten ausschlaggebend, sondern es ist vor allem auf die Wichtigkeit einer Behebung des Mangels für den Besteller Bedacht zu nehmen. Wenn sich der …
RS0024085 Rechtssatz 11.01.1938Zivilrecht
Der Aufhebungsanspruch nach § 934 ABGB kann auch geltend gemacht werden, wenn die gekaufte Sache infolge eines Mangels, der einen Gewährleistungsanspruch begründen könnte, weniger als die Hälfte des Kaufpreises wert ist.
RS0108170 Rechtssatz 17.04.1997Zivilrecht
Nach den allgemeinen Regeln über die Beweislastverteilung trifft für die Verkürzung den "Verkürzten" die Beweislast; für den Ausschluss der laesio enormis trägt jedoch der "Verkürzende" die Beweislast.
RS0110457 Rechtssatz 12.08.1998Zivilrecht
Der erkennende Senat schließt sich der Meinung an, dass jedenfalls nachträgliche Erfüllungsmängel bei Prüfung der Voraussetzungen der laesio enormis unbeachtet zu bleiben haben; ob dies auch für Wurzelmängel gilt, muss hier nicht weiter untersucht werden.
RS0114333 Rechtssatz 24.10.2000Zivilrecht
Ob eine Eigenschaft im Sinne des Gesetzes als gewöhnlich vorausgesetzt anzusehen ist, hängt nicht davon ab, was der Erklärende wollte, sondern davon, was der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben aus der Erklärung erschließen durfte und ist daher an der …
RS0121684 Rechtssatz 18.12.2006Zivilrecht
Auch nach der neuen Rechtslage (§ 932 ABGB idF BGBl I 48/2001) ist die „Unverhältnismäßigkeit" der Verbesserung im Sinn des § 932 Abs 4 ABGB nicht - wie nach § 932 Abs 2 ABGB - „relativ" im Verhältnis zu einer konkreten sekundären Abhilfe (Preisminderung) z …
RS0121968 Rechtssatz 17.04.2007Zivilrecht
Nachträgliche Verbesserungen der Sache können das Anfechtungsrecht des Verkürzten nicht beseitigen.
RS0122927 Rechtssatz 29.11.2007Zivilrecht
Wie aus § 932 Abs 2 ABGB hervorgeht, sollen die Gewährleistungsbehelfe der Preisminderung und der Wandlung nur ausnahmsweise zur Anwendung kommen. Ein „Umsteigen" auf den Sekundärbehelf der Wandlung setzt voraus, dass der aktuelle Zustand der zu verbessern …
RS0134031 Rechtssatz 01.06.2022Zivilrecht
Der spätere Schaden, der durch einen bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angelegten Mangel verursacht wurde, ist bei der Prüfung des Missverhältnisses iSd § 934 ABGB nicht zu berücksichtigen. Solche „Weiterfresserschäden“ haben bei der Feststellun …