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Entscheidung 5 Ob 195/20t×

Entscheidung 5 Ob 195/20t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0040246 Rechtssatz 05.04.1950Zivilrecht
Ob zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit der vernommenen Zeugen oder Parteien ein Kontrollbeweis erforderlich ist, ist Sache der freien Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen. Die Unterlassung von Kontrollbeweisen kann daher nicht unter dem Gesichtspunkt der …
RS0040278 Rechtssatz 28.10.1992Zivilrecht
Bei der Frage, ob ein mittelbarer Beweis (Indizienbeweis) erbracht wurde, handelt es sich um eine solche der Beweiswürdigung, das Berufungsgericht darf auch in diesem Fall von der Beweiswürdigung nicht ohne Beweiswiederholung abgehen.
RS0043096 Rechtssatz 03.12.1986Zivilrecht
Hat das Berufungsgericht auf Grund der vom Erstgericht aufgenommenen Beweise keine Bedenken gegen dessen Beweiswürdigung, ist es selbst unter Heranziehung neuer Argumente zu einer Beweiswiederholung nicht verpflichtet.
RS0043125 Rechtssatz 03.09.1952Zivilrecht
Die Frage, ob das Berufungsgericht eine Beweiswiederholung für notwendig hält, gehört der Beweiswürdigung an und ist nicht revisibel.
RS0043190 Rechtssatz 11.04.1973Zivilrecht
Der Grundsatz, daß das Berufungsverfahren an einem Mangel leide, wenn sich das Berufungsgericht mit dem Berufungsgrund der unrichtigen Beweiswürdigung nicht befaßt hat, kommt nur dann zum Tragen, wenn die Beweisrüge entscheidungserhebliche Feststellungen be …
RS0043406 Rechtssatz 07.07.1954Zivilrecht
Die Unterlassung von Kontrollbeweisen rechtfertigt den Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens nicht.
RS0123827 Rechtssatz 10.06.2008Zivilrecht
Ob den Anforderungen des § 500a ZPO genügt wurde, ist eine Frage des Einzelfalls, die vom Obersten Gerichtshof nur bei einer grob fehlerhaften Anwendung der dem Berufungsgericht eingeräumten Möglichkeit der Begründungserleichterung aufgegriffen werden kann.