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Entscheidung 5 Ob 205/12a×

Entscheidung 5 Ob 205/12a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0117554 Rechtssatz 21.01.2003Zivilrecht
Auch die Bekämpfung der Nichtigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft hat grundsätzlich im Außerstreitverfahren gemäß § 26 Abs 1 Z 4 WEG 1975 zu erfolgen. Nur dann, wenn nicht einmal der Anschein eines solchen Beschlusses besteht, kann ei …
RS0118450 Rechtssatz 11.11.2003Zivilrecht
Besteht der Anschein (Rechtsschein) eines Mehrheitsbeschlusses, ist eine fristgerechte Anfechtung erforderlich, bei deren Unterbleiben der Mangel heilt. Besteht ein solcher Anschein nicht - wie etwa dann, wenn die Minderheit unter Ausschluss der Mehrheit ei …
RS0118451 Rechtssatz 11.11.2003Zivilrecht
Ob der Anschein eines Mehrheitsbeschlusses gegeben ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. In Zweifelsfällen ist bei der Zulässigkeit des Außerstreitverfahrens zur Erleichterung einer Klarstellung Großzügigkeit angebracht; bei der Abgrenzung zwisc …
RS0128922 Rechtssatz 21.03.2013Zivilrecht
Eine Entscheidung, mit der vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen einem Wohnungseigentumsorganisator sowie Mit‑ und Wohnungseigentümern einer Liegenschaft verglichen werden, fällt nicht in die auf Verwaltungsangelegenheiten beschränkte Kompetenz der Ei …
RS0128923 Rechtssatz 21.03.2013Zivilrecht
Sanierungsarbeiten, die ein Wohnungseigentumsorganisator vor oder nach Veräußerung von Wohnungseigentumsobjekten ohne Beteiligung der Mehrheit der Wohnungseigentümer durchführt, sind nicht als Erhaltungsarbeiten iSd § 28 Abs 1 Z 1 WEG bzw Verbesserungen iSd …