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Entscheidung 5 Ob 207/10t×

Entscheidung 5 Ob 207/10t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0013213 Rechtssatz 07.07.1981Zivilrecht
Betreffen die Mängel an einzelnen Teilen des im Mit- und Wohnungseigentum stehenden Hauses (hier: Balkone) nicht jeweils nur die Eigentumswohnung, zu der sie gehören, sondern wirken sie sich vielmehr auf das Haus, also auf die im gemeinschaftlichen Eigentum …
RS0013214 Rechtssatz 26.06.1968Zivilrecht
Bei der Verfolgung teilbarer Ansprüche ist jeder Miteigentümer einer Liegenschaft auf die Geltendmachung seines Anteiles beschränkt. Zu den teilbaren Ansprüchen zählen Schadenersatzansprüche in Geld.
RS0017118 Rechtssatz 23.05.1978Zivilrecht
Anders als beim Erfüllungsanspruch selbst, der die Errichtung eines Hauses und damit eine unteilbare Leistung beinhaltet, die nur der Gesamtheit der Wohnungseigentümer dieses Hauses zusteht, ist der an seine Stelle getretene Schadenersatzanspruch wegen Nich …
RS0017552 Rechtssatz 12.10.1972Zivilrecht
Lautet das Begehren auf Verurteilung zur gesamten Hand, rechtfertigen die Klagebehauptungen aber nur eine Verurteilung der Beklagten nach Anteilen, so ist nicht das gesamte Klagebegehren abzuweisen, sondern das minus - Verurteilung nach Anteilen - zuzusprec …
RS0037480 Rechtssatz 14.12.1984Zivilrecht
Ein umfänglich zu weit gefasstes Begehren, sei es in Ansehung des Leistungsumfanges, der Haftung mehrerer Schuldner zur gesamten Hand anstatt nur nach Anteilen oder auch der unbeschränkten Haftung mit dem gesamten Vermögen anstelle der Haftung bloß mit best …
RS0042661 Rechtssatz 13.03.1986Zivilrecht
Hat aber der OGH unter Ablehnung einer früheren Judikatur zuletzt zu einer einheitlichen Rechtsprechung gefunden, dann liegt der letzte Fall des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO nicht mehr vor.
RS0042668 Rechtssatz 26.06.1985Zivilrecht
Von einer im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO "uneinheitlichen" Rechtsprechung des OGH kann nicht schon dann gesprochen werden, wenn in früherer Zeit ein anderer Standpunkt vertreten wurde als nunmehr ständig in neuer Zeit. Wenn sich nämlich seit etlichen Jahr …
RS0083152 Rechtssatz 23.10.1990Zivilrecht
Das Miteigentum und Wohnungseigentum begründet Gemeinschaft und es kommt nicht darauf an, ob die einzelne Erhaltungsarbeit jedem Beitragspflichtigen zugute kommt. Diese einen durch den Außerstreitrichter festzusetzenden abweichenden Verteilungsschlüssel rec …
RS0110497 Rechtssatz 07.07.1998Zivilrecht
Unabhängig davon, ob bestimmte Arbeiten an allen gleichartigen allgemeinen Teilen des Hauses (hier: Türen und Fenster) notwendig sind oder nur in bestimmten Bereichen, haben alle Miteigentümer die entstandenen Kosten im Verhältnis ihres Miteigentumsanteiles …
RS0111161 Rechtssatz 24.11.1998Zivilrecht
Die geteilte Schuld stellt gegenüber der Solidarschuld kein aliud, sondern ein minus dar.
RS0127003 Rechtssatz 27.04.2011Zivilrecht
Zwischen einer Gesamtgläubigerschaft iSd § 892 ABGB und einer anteiligen Individualforderung besteht nur ein quantitativer Unterschied, weil im ersteren Fall jeder einzelne Gläubiger die gesamte Leistung an sich begehren kann, im letzteren Fall jeder einzel …