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Entscheidung 5 Ob 216/13w×

Entscheidung 5 Ob 216/13w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0020032 Rechtssatz 28.06.1988Zivilrecht
Der Verwendungsanspruch des § 1041 ABGB entfällt dann, wenn die Vermögensverschiebung gerechtfertigt ist; das ist nicht nur dann der Fall, wenn sie durch einen Vertrag zwischen dem Verkürzten und dem Bereicherten, sondern auch dann, wenn sie durch das Geset …
RS0021952 Rechtssatz 07.03.1979Zivilrecht
Umsatzsteuerbeträge sind bürgerlich - rechtlich Teil des vereinbarten Entgeltes. Sie werden unabhängig von der Entstehung der Steuerschuld des Unternehmers (vgl § 19 Abs UStG 1972) im privatrechtlichen Verhältnis zwischen Unternehmer und Besteller dann fäll …
RS0035979 Rechtssatz 24.01.1967Zivilrecht
Kosten für die Revisionsbeantwortung sind nicht zuzusprechen, wenn die Unzulässigkeit der Revision nicht geltend gemacht wurde (EvBl 1957/340 ua).
RS0051946 Rechtssatz 22.09.1987Zivilrecht
Steuerschuldner muß der Gemeinschuldner sein, nicht dessen Vertragspartner.
RS0064620 Rechtssatz 17.11.1987Zivilrecht
Für die insolvenzrechtliche Qualifikation von Abgabenforderungen ist nicht das Entstehen der Steuerschuld auf der Grundlage eines abgabenrechtlichen relevanten Sachverhalts, sondern die Verwirklichung dieses Sachverhalts selbst maßgeblich. Auf die Fälligkei …
RS0064683 Rechtssatz 17.03.1994Zivilrecht
Ob eine Abgabenforderung eine Masseforderung ist, hat das Gericht nach Maßgabe der Bestimmungen des Insolvenzrechtes zu entscheiden (SZ 14/20).
RS0065108 Rechtssatz 28.10.1971Zivilrecht
Eine grundlose Bereicherung der Masse ist gegeben, wenn in die Konkursmasse nach der Konkurseröffnung irgendein fremdes Vermögensobjekt gelangt ist; es muß von vornherein jeder Grund der Leistung an die Masse fehlen, der Grund weggefallen oder der mit der L …
RS0102181 Rechtssatz 26.03.1996Zivilrecht
Dass eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu einem vergleichbaren Sachverhalt fehlt, bedeutet keineswegs, dass die Entscheidung von der Lösung einer im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO erheblichen Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrec …
RS0111103 Rechtssatz 10.11.1998Zivilrecht
Während ein vor Konkurseröffnung gegen den Gemeinschuldner entstandener Bereicherungsanspruch eine Konkursforderung wäre, liegt bei einer nach Konkurseröffnung eingetretenen Bereicherung der Masse eine Masseforderung vor.
RS0116468 Rechtssatz 28.05.2002Zivilrecht
Als Bereicherungsanspruch steht der Verwendungsanspruch nur zu, wenn und soweit ein Nichtberechtigter Vorteile aus der Sache gezogen hat. War die Verwendung der Sache für den davon Betroffenen auch bei objektiver Betrachtung nicht von Nutzen, so steht dem E …