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Entscheidung 5 Ob 233/13w×

Entscheidung 5 Ob 233/13w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011185 Rechtssatz 10.11.1965Zivilrecht; Strafrecht
Bei einer 2 1/2 Tonnen schweren Maschine ist mit Rücksicht auf ihre durch das Gewicht bedingte schwere Beweglichkeit eine körperliche Übergabe untunlich und daher eine symbolische Übergabe zulässig, und zwar auch dann, wenn die Maschine nicht im Boden veran …
RS0011378 Rechtssatz 11.11.1971Zivilrecht
Lassen Betriebsmittel (Maschinen), die verpfändet werden sollen, eine körperliche Übergabe zu, ist eine Verpfändung in einer Form, die es ermöglicht, die Betriebsmittel zur weiteren Benützung im Betriebe des Schuldners zur Verfügung zu halten, ausgeschlosse …
RS0011386 Rechtssatz 13.10.1983Zivilrecht
Die Wirksamkeit einer Sicherungszession hängt von der Beachtung der für eine Pfandrechtsbegründung hinreichenden Publizitätsakte ab.
RS0011403 Rechtssatz 14.11.1956Zivilrecht; Strafrecht
Eine Übergabe durch Zeichen ist nur dann geeignet, die nach § 451 ABGB die Regel bildende physische Übergabe von Hand zu Hand zu ersetzen, wenn sie in einer Weise geschieht" dass jedermann hieraus die Verpfändung leicht erfahren kann". Daher macht die Unter …
RS0042151 Rechtssatz 11.07.1984Zivilrecht
Verletzt das Berufungsgericht den Grundsatz, dass es von den erstinstanzlichen Feststellungen in Wahrnehmung der Beweisrüge nur dann abgehen darf, wenn es alle zur Feststellung der rechtserheblichen Tatsachen erforderlichen Beweise, die das Erstgericht unmi …
RS0076720 Rechtssatz 14.12.1983Zivilrecht
Nach österreichischem Recht ist nicht nur zur Begründung sondern auch zum Weiterbestehen des Pfandrechts und des Sicherungseigentums eine gewisse Publizität notwendig, die zum Schutz der Gläubigerordnung im Inland festgesetzt wurde und deren eigener Anwendu …
RS0106034 Rechtssatz 04.12.1996Zivilrecht
Auch nach Konkurseröffnung können Ansprüche auf den nach außergerichtlicher Verwertung einer mit einem Absonderungsrecht belasteten Sondermasse erzielten Erlös im streitigen Verfahren mittels Pfandrechtsklage geltend gemacht werden.
RS0107696 Rechtssatz 18.06.1997Zivilrecht
Symbolisch übertragenes Sicherungseigentum wird jedenfalls dann rückübertragbar, wenn darauf das Sicherungseigentum hinweisende Zeichen schon längere Zeit entfernt und dies dem Sicherungseigentümer bekannt ist.
RS0129387 Rechtssatz 23.04.2014Zivilrecht
Erfolgt die Entfernung der Zeichen eigenmächtig durch den Pfandbesteller gegen den Willen des Pfandgläubigers oder zumindest ohne dessen Kenntnis, so wird die Wirksamkeit der Verpfändung während der Zeit fehlender Publizität (fehlender Pfandzeichen) ‑ gutgl …