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Entscheidung 5 Ob 236/10g×

Entscheidung 5 Ob 236/10g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0060427 Rechtssatz 21.12.1993Zivilrecht
Die Vormerkung darf dann nicht bewilligt werden, wenn zweifelhaft ist, ob das dem Eintragungsbegehren zugrundliegende Recht der Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde bedarf, weil das Rechtsgeschäft bei Fehlen der erforderlichen Genehmigung schwebend un …
RS0060665 Rechtssatz 28.08.1990Zivilrecht
Auch in dem vom Antragsprinzip beherrschten Grundbuchsverfahren darf gemäß § 96 Abs 1 GBG nur nicht mehr oder etwas anderes, als die Partei ansuchte, bewilligt werden. Daraus folgt, dass ein Minus bewilligt werden darf.
RS0078981 Rechtssatz 28.11.1995Zivilrecht
Die Ansicht, die Verpflichtung zum Nachweis der Staatsbürgerschaft gemäß § 5 Abs 3 WrAusländergrunderwerbsG betreffe nur Ausländer, widerspricht der Systematik und dem Sinn des Gesetzes. Während ausländische Erwerber gemäß § 5 Abs 1 leg cit dem Grundbuchsge …
RS0110730 Rechtssatz 29.09.1998Zivilrecht
Die in § 16 Abs 1 oöGVG 1994 normierte Nachweispflicht ist gegenüber dem Grundbuchsgericht darauf zu reduzieren, daß ihr auch - ohne Befassung der Grundverkehrsbehörde - durch den Nachweis der Inländereigenschaft des Pfandrechtserwerbers genügt werden kann.
RS0111645 Rechtssatz 23.03.1999Zivilrecht
Rechtserwerbe an Baugrundstücken im Sinn des § 16, welche außerhalb einer Vorbehaltsgemeinde gelegen sind, sind ohne vorherige Befassung der Grundverkehrsbehörde zu verbüchern, es sei denn, der Rechtserwerber ist ein Ausländer. Ist dieser aufgrund des Europ …