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Entscheidung 5 Ob 253/12k×

Entscheidung 5 Ob 253/12k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011650 Rechtssatz 30.08.1961Zivilrecht
Stillschweigender Erwerb einer Dienstbarkeit durch Errichten einer kostspieligen Anlage zu ihrer Ausübung, wenn der Eigentümer dies duldet.
RS0011661 Rechtssatz 20.03.1986Zivilrecht
In der bloßen Duldung der Zufahrt durch längere Zeit hindurch kann noch nicht die schlüssige Einräumung eines Fahrrechtes erblickt werden.
RS0013947 Rechtssatz 28.10.1976Zivilrecht
Bei der Beurteilung einer Handlung auf ihre konkludente Aussage ist größte Vorsicht geboten, weil die Gefahr besteht, dass dem Handelnden Äußerungen unterstellt werden, die nicht in seinem Sinn waren. Eine konkludente Handlung darf nur angenommen werden, we …
RS0014126 Rechtssatz 07.02.1974Zivilrecht
Bloßes Stillschweigen kann unter besonderen Umständen die Bedeutung einer Zustimmung gewinnen. Entscheidend ist, dass der Erklärungsempfänger dem Schweigen seines Partners schlechterdings keine andere Bedeutung als jene der Zustimmung beilegen kann.
RS0014128 Rechtssatz 07.06.1972Zivilrecht; Strafrecht
Stillschweigen gewinnt dann die Bedeutung der Annahme, wenn der Antragsteller nach Lage der Umstände dem Stillschweigen schlechterdings keine andere Bedeutung als jene der Zustimmung beilegen konnte ( Gschnitzer in Klang 2. Auflage IV/1 79 f ).
RS0014150 Rechtssatz 16.09.1975Zivilrecht
Bei der Beurteilung von Handlungen auf ihren konkludenten Aussagegehalt ist zu bedenken, dass dieser im Sinne des § 863 ABGB eindeutig in eine bestimmte Richtung weisen muss und kein vernünftiger Grund übrig sein darf, daran zu zweifeln, dass ein Rechtsfolg …
RS0014165 Rechtssatz 02.05.1972Zivilrecht
Bei der Beurteilung schlüssiger Handlungen ist nicht die innere, nicht erklärte Absicht der Parteien, sondern ihr objektives Verhalten unter Berücksichtigung der im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche von Belang (vgl Klang2 IV/1 74).
RS0041572 Rechtssatz 22.12.1977Zivilrecht
Eine Bindungswirkung der Vorentscheidung ist nur dann anzunehmen, wenn sowohl die Identität der Parteien als auch des rechtserzeugenden Sachverhalts (verbunden mit notwendig gleicher rechtlicher Qualifikation) gegeben sind, aber an Stelle der inhaltlichen u …
RS0043253 Rechtssatz 26.04.1995Zivilrecht
Ob im konkreten Einzelfall eine konkludente Urlaubsvereinbarung zustandegekommen ist, ist keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG.
RS0111562 Rechtssatz 19.01.1999Zivilrecht
Ein Dienstbarkeitsvertrag kann auch durch schlüssiges Verhalten im Sinne des § 863 ABGB zustandekommen. Ein schlüssiger Dienstbarkeitsvertrags kommt nicht schon durch die bloße Duldung eines bestimmten Gebrauchs des dienenden Guts, sondern erst dann zustand …