Rechtstracker.at
Entscheidung 5 Ob 78/25v×

Entscheidung 5 Ob 78/25v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0020748 Rechtssatz 17.04.1985Zivilrecht
Auch eine Präklusivfrist wie die des § 1111 ABGB kann durch Vergleichsverhandlungen verlängert werden; bei Zuwarten mit der Klagsführung nach endgültigem Scheitern der Vergleichsverhandlungen um mehr als drei Monate ist jedoch Rechtsverlust bereits eingetre …
RS0034591 Rechtssatz 11.05.1978Zivilrecht
Der Rechtsverlust tritt bei einer Präklusivfrist auch dann ein, wenn die Geltendmachung des Rechtes während ihrer Laufzeit unverschuldet unterbleiben ist.
RS0070471 Rechtssatz 15.03.1988Zivilrecht
Das Rechtsmittelrecht des Außerstreitverfahrens wurde grundsätzlich durch die Vorschriften der ZPO über den Rekurs ersetzt, wobei Rekurse gegen Sachbeschlüsse im wesentlichen der Berufung und Revision gleichgestellt werden. Für Rekurse in Verfahren nach § 3 …
RS0070485 Rechtssatz 21.02.1995Zivilrecht
Auch im besonderen Außerstreitverfahren nach § 37 MRG gilt das Neuerungsverbot.
RS0083814 Rechtssatz 16.01.1996Zivilrecht
Die in § 16 Abs 8 Satz 2 nF MRG getroffene Anordnung, dass die Unwirksamkeit einer Mietzinsvereinbarung binnen drei Jahren bei Gericht beziehungsweise bei der Gemeinde geltend zu machen ist, ist im Grunde nichts anderes als eine Sanierung teilnichtiger, das …
RS0112180 Rechtssatz 29.06.1999Zivilrecht
Auf die Geltung der in § 16 Abs 8 MRG für die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Mietzinsvereinbarung normierten Frist kann nicht im voraus verzichtet werden. Der Zweck dieser Fristbestimmung liegt darin, den Beweisproblemen auszuweichen, die sich bei e …
RS0122294 Rechtssatz 03.07.2007Zivilrecht
Die in § 37 Abs 3 Z 17 MRG angeordnete Beschränkung des Kostenersatzanspruchs auf den zweckentsprechenden Verfahrensaufwand rechtfertigt keinen Zuspruch von Kosten der Rechtsmittelbeantwortung, wenn in dieser nicht auf die Unzulässigkeit des gegnerischen Re …
RS0135378 Rechtssatz 02.04.2025Zivilrecht
Der Außerstreitrichter hat in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG, in dem der aufgrund einer Wertsicherungsvereinbarung erhöhte Mietzins Gegenstand ist, als Vorfrage zwar zu prüfen, ob eine Wertsicherungsvereinbarung (im Sinn des § 16 Abs 9 MRG) vorlieg …