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Entscheidung 5 Ob 82/15t×

Entscheidung 5 Ob 82/15t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010716 Rechtssatz 17.12.1991Zivilrecht
Der Nachweis des Angehörigkeitsverhältnisses i.S.d. § 364 c ABGB hat zwar grundsätzlich, aber nicht ausnahmslos durch Standesurkunden zu erfolgen. Ein Gerichtsprotokoll, das diese Angaben enthält, erscheint unbedenklich und ausreichend.
RS0010803 Rechtssatz 24.04.1979Zivilrecht
Wird die Einverleibung eines vertraglichen Veräußerungs- und Belastungsverbotes beantragt, ist daher das Vorliegen eines der im § 364c ABGB genannten Verwandtschaftsverhältnisse zwischen den Vertragsparteien durch im Sinne der Vorschrift des Grundbuchsgeset …
RS0011295 Rechtssatz 11.12.1923Zivilrecht
Wirkliche Übergabe im Sinne der §§ 428, 943 ABGB.
RS0011383 Rechtssatz 28.03.1972Zivilrecht
Die "wirkliche Übergabe" (§§ 943 ABGB, 1 NZwG) muss sinnfällig nach außen bemerkbar und so beschaffen sein, dass aus ihr der Wille des Geschenkgebers hervorgeht, das Objekt der Schenkung sofort aus seiner Gewahrsame in den Besitz des Beschenkten zu übertragen.
RS0018908 Rechtssatz 22.12.1965Zivilrecht
Die im Vertrag enthaltene Erklärung, dass mit Unterfertigung des Vertrages die Übergabe und Übernahme der Liegenschaft als vollzogen gilt, stellt für sich allein keine wirkliche Übergabe im Sinne des § 943 ABGB und § 1 Abs 1 lit d NZwG dar.
RS0018923 Rechtssatz 01.02.1994Zivilrecht
Im Grundbuchsverfahren bedarf es beim urkundlichen Nachweis der bereits erfolgten Übergabe der Darstellung konkreter Übergabsakte nicht. Es genügt ein Hinweis in der Vertragsurkunde darauf, dass die "wirkliche Übergabe" bereits erfolgt ist. Ein Notariatsakt …
RS0060573 Rechtssatz 15.12.1992Zivilrecht
Es ist dem Grundbuchsgericht verwehrt, eine undeutliche und zu begründeten Zweifeln Anlass gebenden Urkunde auszulegen. Durch den Inhalt der Urkunden erweckte und nicht restlos beseitigte Zweifel haben vielmehr zur Abweisung des Grundbuchsgesuchs zu führen.
RS0060878 Rechtssatz 15.05.1974Zivilrecht
Gemäß § 94 Abs 1 GBG hat das Grundbuchsgericht das Ansuchen und dessen Beilagen einer genauen Prüfung zu unterziehen. Es darf eine grundbücherliche Eintragung unter anderem nur dann bewilligen, wenn das Begehren durch den Inhalt der beigebrachten Urkunden b …
RS0130187 Rechtssatz 19.06.2015Zivilrecht
Die Beurteilung des Rekursgerichts, das Erstgericht sei nicht zur Einleitung eines Verbesserungsverfahrens verpflichtet gewesen, stellt keine in dritter Instanz unbekämpfbare Verneinung eines erstinstanzlichen Verfahrensmangels dar. Die erst im Rekurs vorge …