Rechtssatz RS0010803
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0010803
Entscheidungsdatum
19.06.2015
Rechtssatz
Wird die Einverleibung eines vertraglichen Veräußerungs- und Belastungsverbotes beantragt, ist daher das Vorliegen eines der im § 364c ABGB genannten Verwandtschaftsverhältnisse zwischen den Vertragsparteien durch im Sinne der Vorschrift des Grundbuchsgesetzes geeignete Urkunden zu bescheinigen.Wird die Einverleibung eines vertraglichen Veräußerungs- und Belastungsverbotes beantragt, ist daher das Vorliegen eines der im Paragraph 364 c, ABGB genannten Verwandtschaftsverhältnisse zwischen den Vertragsparteien durch im Sinne der Vorschrift des Grundbuchsgesetzes geeignete Urkunden zu bescheinigen.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 8/79
Entscheidungstext OGH 24.04.1979 5 Ob 8/79
NZ 1980,54
- 5 Ob 111/91
Entscheidungstext OGH 28.04.1992 5 Ob 111/91
NZ 1993,19 ( Hofmeister, 22 )
- 5 Ob 124/92
Entscheidungstext OGH 27.10.1992 5 Ob 124/92
Veröff: SZ 65/137
- 5 Ob 253/08d
Entscheidungstext OGH 13.01.2009 5 Ob 253/08d
Beisatz: Ein besonderer Nachweis, dass die das Naheverhältnis vermittelnde (und durch die Vorlage der Heiratsurkunde belegte) Ehe zwischen dem leiblichen Elternteil und dem Stiefelternteil im Zeitpunkt des Eintragungsgesuchs noch aufrecht ist, ist nicht erforderlich (so schon 5 Ob 104/98z). (T1)
Bem: Hier: Angehörigenverhältnis zwischen Stiefeltern/Stiefkindern im Sinne von RS0109934. (T2)
Veröff: SZ 2009/3
- 5 Ob 15/11h
Entscheidungstext OGH 08.03.2011 5 Ob 15/11h
Auch; Beisatz: Eine beglaubigte Abschrift reicht aus (so schon 5 Ob 2109/96z). (T3)
Beisatz: Die Bezeichnung des Verwandtschaftsverhältnisses in der Urkunde selbst, etwa im Notariatsakt, ist nicht ausreichend (so schon 5 Ob 20/90). (T4)
- 5 Ob 149/11i
Entscheidungstext OGH 25.08.2011 5 Ob 149/11i
Auch; Beis wie T4
- 5 Ob 165/11t
Entscheidungstext OGH 07.10.2011 5 Ob 165/11t
Auch; Beis wie T4; Beisatz: Das Verwandtschaftsverhältnis ist mit einer Urkunde ‑ in der Regel einer Standesurkunde ‑ zu bescheinigen. (T5)
- 5 Ob 162/13d
Entscheidungstext OGH 20.09.2013 5 Ob 162/13d
Auch; Beis wie T3; Beis wie T5
- 5 Ob 8/14h
Entscheidungstext OGH 13.03.2014 5 Ob 8/14h
Vgl auch; Beisatz: Der nach § 5 Abs 3 Satz 1 WrAuslGEG geforderte Nachweis der Staatsangehörigkeit kann daher sowohl durch einen Staatsbürgerschaftsnachweis als auch durch einen Reisepass erfolgen. Diese Urkunden zählen zu den sogenannten Bewilligungsurkunden, auf die sich das in § 87 Abs 1 GBG normierte Erfordernis der Vorlage im Original nicht bezieht. Es ist aber erforderlich, dass solche Urkunden in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden. An diesem Erfordernis ist auch für den Fall einer notwendig elektronischen Einbringung von Grundbuchsanträgen festzuhalten (vgl 5 Ob 162/13d). (T6)
- 5 Ob 82/15t
Entscheidungstext OGH 19.06.2015 5 Ob 82/15t
Auch; eisatz: Die bloße Parteienerklärung im Vertrag reicht nicht aus. (T7)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0010803
Zuletzt aktualisiert am
14.08.2015
Dokumentnummer
JJR_19790424_OGH0002_0050OB00008_7900000_002