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Entscheidung 5 Ob 85/11b×

Entscheidung 5 Ob 85/11b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0082922 Rechtssatz 26.05.1992Zivilrecht
Es kann dahingestellt bleiben, ob man der in MietSlg 29512 angedeuteten Auslegung folgt oder ob man auch für den Fall der Kündigung des Verwalters durch die Mehrheit einen nach den allgemeinen Grundsätzen gefassten Mehrheitsbeschluss verlangt, also einen so …
RS0083100 Rechtssatz 21.06.1988Zivilrecht
Im Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 5 WEG kommt allen jeweiligen Miteigentümern Parteistellung zu; die Parteistellung beginnt (im Geltungsbereich des Eintragungsgrundsatzes) mit dem Zeitpunkt der Eintragung als Miteigentümer im Grundbuch und endet mit der Löschu …
RS0083106 Rechtssatz 29.01.1991Zivilrecht
Zwar kommt die Parteistellung den jeweiligen Eigentümern entsprechend ihrer grundbücherlichen Eintragung zu, doch erfordert dies nicht eine ständige Aktualisierung der Anführung der Parteien im Kopf der Entscheidung, wenn durch die Beachtung der in § 26 Abs …
RS0108767 Rechtssatz 25.11.1997Zivilrecht
1. Dem Verwalter kommt in dem die Willensbildung der Wohnungseigentümergemeinschaft selbst betreffenden Verfahren (§ 26 Abs 1 Z 4 in Verbindung mit § 13b WEG) über seine Kündigung keine Parteistellung zu. Durch den Akt der Willensbildung sind die Interessen …
RS0108768 Rechtssatz 25.11.1997Zivilrecht
Aus der Bestimmung des § 13b Abs 3 letzter Satz WEG "Gleiches gilt für die Willensbildung durch Umlaufbeschluss" wird nicht nur die ausdrückliche Zulassung dieser Beschlussform durch den Gesetzgeber, sondern auch abgeleitet, dass die Verständigung eines Woh …
RS0108769 Rechtssatz 25.11.1997Zivilrecht
Beim schriftlichen Umlaufbeschluss kommt die Entscheidung erst dann zustande, wenn auch dem letzten Miteigentümer die Gelegenheit zur Äußerung geboten wurde, sodass in der Übersendung eines Unterschriftformulars, was auch durch persönliches Überbringen erfo …
RS0113769 Rechtssatz 30.05.2000Zivilrecht
Wenn ein verfahrenseinleitender Antrag nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG im Sinn des § 235 Abs 5 ZPO auf diejenigen Personen richtigzustellen ist, gegen die sich nach dem Inhalt des Antrags in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise der Antrag richtete, ist die Prä …
RS0122083 Rechtssatz 08.05.2007Zivilrecht
Die Behauptung eines Irrtums bei der Stimmabgabe schließt das Vorbringen in sich, dass insoweit eine gültige Stimmabgabe für den bekämpften Beschluss nicht vorliegt.
RS0122084 Rechtssatz 08.05.2007Zivilrecht
Ein überstimmter, in einem Antrag nach § 24 Abs 6 erster Satz WEG 2002 zunächst als Antragsgegner geführter Mit- und Wohnungseigentümer kann nur innerhalb der Anfechtungsfrist des § 24 Abs 6 WEG 2002 die Seite wechseln und dem Anfechtungsantrag beitreten.