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Entscheidung 5 Ob 93/10b×

Entscheidung 5 Ob 93/10b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0013236 Rechtssatz 29.08.1979Zivilrecht
Eine Zivilteilung kommt nur dann in Betracht, wenn eine Naturalteilung nicht möglich ist. Ein Klagebegehren auf Zivilteilung ist daher abzuweisen, wenn eine Naturalteilung möglich ist.
RS0013829 Rechtssatz 29.09.1965Zivilrecht
Naturalteilung ist die Zerlegung einer gemeinschaftlichen Sache in Teile von annähernd gleicher Beschaffenheit, sodass die Summe der Werte der Teile dem Wert der ungeteilten Sache gleichkommt.
RS0013831 Rechtssatz 06.10.1964Zivilrecht
Die Realteilung ist tunlich, wenn ohne Notwendigkeit eines unverhältnismäßig großen Wertausgleiches in Geld und eine beträchtliche Wertverminderung die Sache in Teile zerlegt werden kann, so dass der Wert des Ganzen in den Teilen erhalten bleibt (Teilung ei …
RS0013838 Rechtssatz 15.07.1987Zivilrecht
Würde bei einer Naturalteilung einer im Hälfteeigentum stehenden Liegenschaft ein Teilstück höherwertig bleiben als derzeit ein ideeller Anteil und erklärt der auf Zivilteilung geklagte Miteigentümer, mit der Zuweisung des geringerwertigen Teiles ohne Verla …
RS0013851 Rechtssatz 30.06.1971Zivilrecht
Bei Realteilung hat jeder Miteigentümer einen Teil von annähernd gleicher Beschaffenheit und gleichem Wert zu erhalten.
RS0013854 Rechtssatz 13.11.1959Zivilrecht
Bei der Realteilung müssen alle Teilhaber dem Werte nach gleichgehalten werden. Nur geringfügige Unterschiede des Wertes können durch Geld ausgeglichen werden. Die Frage, ob einem Miteigentümer ein Ersatzanspruch in Geld iSd § 418 Satz 2 ABGB gegen die ande …
RS0013856 Rechtssatz 20.05.1958Zivilrecht
Naturalteilung ist nur dann zulässig, wenn der zu bezahlende Wertausgleich geringfügig ist.
RS0037585 Rechtssatz 11.12.1974Zivilrecht
Das Eventualbegehren ist ein in der Klage oder während des Rechtsstreites gestelltes Begehren, dessen Verhandlung und Entscheidung von der Bedingung abhängig ist, dass dem unbedingt gestellten Hauptbegehren nicht stattgegeben wird.
RS0037611 Rechtssatz 08.02.1956Zivilrecht
Das Eventualbegehren kann erst dann als Prozessvorbringen behandelt werden, wenn das Hauptbegehren sich als unbegründet erweist. RG vom 30.05.1940. VIII 48/39; Veröff: DREvBl 1940/251
RS0037625 Rechtssatz 09.01.1957Zivilrecht
Wurde dem Hauptbegehren des Klägers Folge gegeben, so entfällt damit die Voraussetzung, über ein Eventualbegehren zu entscheiden.
RS0101771 Rechtssatz 30.04.1996Zivilrecht
Da der Gesetzgeber die in § 2 Abs 2 Z 2 WEG vorgesehene Möglichkeit der Wohnungseigentumsbegründung als Art der Naturalteilung versteht, die jedem Miteigentümer einen realen Anteil an der gemeinsamen Sache verschaffen müsste, hat auch die gerichtliche Wohnu …
RS0124807 Rechtssatz 28.04.2009Zivilrecht
Die (Real-)Teilung ins Wohnungseigentum durch Begründung einer Eigentümerpartnerschaft ist zulässig. Eine solche Art der Teilung bedarf aber für ihre Zulässigkeit (Tunlichkeit) der Zustimmung der möglichen Eigentümerpartner. Diese müssen die allfällige Able …
RS0126364 Rechtssatz 16.11.2010Zivilrecht
Wird im Titelverfahren auf Teilung durch Wohnungseigentumsbegründung ausschließlich über konkrete Teilungsvorschläge verhandelt und auch auf eine konkrete Teilung durch Begründung von Wohnungseigentum entschieden, so ist ein wesentlicher Teil des Exekutions …
RS0126365 Rechtssatz 16.11.2010Zivilrecht
1. Die Gleichbehandlung der Teilhaber bei der Realteilung unterliegt auch im gerichtlichen Verfahren auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft der Disposition der davon Betroffenen. 2. Auf den Grundsatz, dass alle Teilhaber dem Werte nach gleichgehalten we …