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Entscheidung 5 Ob 94/21s×

Entscheidung 5 Ob 94/21s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0009125 Rechtssatz 28.11.1963Zivilrecht
Die gegen eine "Gesandtschaft" eines ausländischen Staates eingebrachte Kündigung ist zurückzuweisen, da die gekündigte Partei als Behörde oder Amt des ausländischen Staates nicht parteifähig ist.
RS0016952 Rechtssatz 26.04.1989Zivilrecht
Dass der Auftraggeber im Verhältnis zum Begünstigten zur Anerkennung der Abweichung der Inanspruchnahme von der Garantieerklärung - etwa infolge Änderungsvereinbarungen im Kausalverhältnis - verpflichtet wäre, reicht für die Inanspruchnahme der Garantiebank …
RS0016974 Rechtssatz 18.12.1987Zivilrecht
Für die ordnungsgemäße Inanspruchnahme jeder Bankgarantie ist nicht nur erforderlich, dass diese fristgerecht erfolgt, sondern dass sie auch vom Begünstigten herrührt. Insoweit besteht grundsätzlich eine Verpflichtung der garantierenden Bank zur Vornahme ei …
RS0107060 Rechtssatz 26.11.1996Zivilrecht
Im Schweigen des Begünstigten kann unter Umständen eine Zustimmung zur Garantieerklärung erblickt werden, wenn dies nicht ohnehin allein deshalb gilt, weil die Garantie dem Begünstigten typischerweise nur Vorteile bringt.
RS0111231 Rechtssatz 15.12.1998Zivilrecht
Wer behauptet, Begünstigter zu sein, hat die dafür sprechenden Umstände auf eine auch von der Warte der Garantiebank aus völlig unbedenkliche Weise darzutun; gerade dieser Verpflichtung kommt der Abrufende nicht nach, wenn er sich von der Bezeichnung des Be …
RS0121551 Rechtssatz 21.11.2006Zivilrecht
Hängt die Auszahlung der Bankgarantie nur von einer Erklärung des Begünstigten ab, so gilt die formelle Garantiestrenge uneingeschränkt und der Begünstigte hat die Anspruchsvoraussetzungen pedantisch genau zu erfüllen.