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Entscheidung 5 Ob 99/15t×

Entscheidung 5 Ob 99/15t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0111201 Rechtssatz 15.12.1998Zivilrecht
Die in § 16 Abs 4 letzter Satz MRG für die Zulässigkeit eines Lagezuschlags geforderte schriftliche Bekanntgabe der maßgebenden Umstände für die Berechtigung eines solchen Zuschlags ist eine Schutzbestimmung zugunsten des Mieters, die eine Überprüfbarkeit d …
RS0111820 Rechtssatz 27.04.1999Zivilrecht
§ 16 Abs 4 MRG ist eine zwingende Schutzbestimmung zugunsten des Mieters. Auf einen Zuschlag für die besondere Lage des Bestandobjektes ist daher bei der Ermittlung des zulässigen Hauptmietzinses nur Bedacht zu nehmen, wenn der Vermieter behauptet und nachw …
RS0114796 Rechtssatz 16.01.2001Zivilrecht
Werden im Mietvertrag die für den Lagezuschlag maßgeblichen Umstände (hier: ruhige, zentrumsnahe Lage) ausreichend deutlich angegeben, so muss die Berufung des Vermieters auf einen Lagezuschlag im Mietzinsprüfungsverfahren genügen, um ihn zu ermitteln und z …
RS0130401 Rechtssatz 30.10.2015Zivilrecht
Die Verweigerung oder gezielte Verzögerung notwendiger Terminvereinbarungen durch den Mieter ist einer Verweigerung des Zugangs zum Mietobjekt gleichzuhalten, sodass der auf ein solches Verhalten zurückzuführende Zeitverlust sowohl bei der Prüfung der zeitl …
RS0130402 Rechtssatz 30.10.2015Zivilrecht
Die Frage der Witterung hat bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mängelbehebungsdauer Berücksichtigung zu finden, rechtfertigt als solche aber die Überschreitung der absoluten, selbst bei umfänglichen und/oder schwierigen Sanierungen nicht überschreit …