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Entscheidung 6 Ob 13/11x×

Entscheidung 6 Ob 13/11x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0020870 Rechtssatz 18.09.1991Zivilrecht
Unrichtig ist der Standpunkt, für eine den behördlichen Vorschriften widersprechende Benützung stehe überhaupt kein Entgelt zu; es kommt nur auf den tatsächlichen erzielten Vorteil an.
RS0021177 Rechtssatz 05.06.1953Zivilrecht
§ 1120 ABGB ist auch für das Verhältnis zwischen Mieter und Untermieter anwendbar, wenn ein neuer Mieter an Stelle des alten in den Hauptmietvertrag eintritt.
RS0021324 Rechtssatz 26.02.1991Zivilrecht
Das Ausmaß der Zinsminderung richtet sich nach Grad und Dauer der Unbrauchbarkeit des Bestandobjekts (Hier: Zinsminderung von fünfundzwanzig Prozent für Lärmbelästigung an Obergrenze aber gerechtfertigt).
RS0021326 Rechtssatz 31.08.1983Zivilrecht
§ 1096 Abs 1 zweiter Satz ABGB ist im wesentlichen eine Gewährleistungsbestimmung, wenn auch eine besonderer Art, da die Minderung des Bestandzinses kraft Gesetzes auch bei Mängeln eintritt, die erst während der Dauer des Bestandverhältnisses auftreten.
RS0021357 Rechtssatz 12.01.1966Zivilrecht
Ist der Bestandnehmer gemäß § 1096 Abs 1 ABGB von der Entrichtung des Zinses ganz oder zum Teil befreit, so kann er darüber hinaus bezahlte Beträge nur zurückverlangen, wenn er über seine Verpflichtung im Irrtum war. Anders ist nur zu entscheiden, wenn es s …
RS0021408 Rechtssatz 13.12.1990Zivilrecht
Ausgeschlossen ist eine Zinsbefreiung beziehungsweise Zinsminderung nur, wenn der Bestandnehmer die Umstände, die seinen Gebrauch behindern, akzeptiert.
RS0024634 Rechtssatz 02.04.1959Zivilrecht
Wenn der Bestandnehmer eine Verpflichtung zur Zinszahlung eingegangen ist, obwohl von einer Benützbarkeit des schwerbeschädigten Lokales bis zu der von ihm übernommenen Instandsetzung keine Rede sein konnte, erscheint die im § 1096 ABGB statuierte gänzliche …
RS0040655 Rechtssatz 02.11.1955Zivilrecht
Die Erlassung eines Teilurteiles selbst ist prozesstechnische Ermessenssache, sie kann nicht mit Revision deshalb angefochten werden, weil die Voraussetzungen für seine Erlassung nicht gegeben seien. Es kann daher auch nicht mit Revision geltend gemacht wer …
RS0040692 Rechtssatz 10.09.1963Zivilrecht
Unter dem Begriffe "rechtlicher Zusammenhang" ist auch ein inniger wirtschaftlicher Zusammenhang zu verstehen, der die Durchsetzung des Anspruches ohne Rücksicht auf den Gegenanspruch als Treu und Glauben widersprechend erscheinen ließe (2 Ob 472/61 = JBl 1 …
RS0040731 Rechtssatz 08.09.1966Zivilrecht
Obwohl die Anwendung der Bestimmung des § 391 Abs 3 ZPO an sich eine Frage des Prozessrechtes ist, hängt ihre richtige Lösung von der materiellrechtlichen Frage des rechtlichen Zusammenhangs zweier Forderungen ab, weshalb diese Frage im Rahmen des Revisions …
RS0040760 Rechtssatz 06.04.1960Zivilrecht
Ein rechtlicher Zusammenhang zwischen Forderung und Gegenforderung liegt vor, wenn beide Ansprüche aus demselben Rechtsgeschäft oder Rechtsverhältnis entspringen, einander bedingen oder wenn die Aufrechnung beider Forderungen vereinbart war (Gschnitzer in K …
RS0040852 Rechtssatz 02.10.1979Zivilrecht
Bei der Beurteilung, ob ein rechtlicher Zusammenhang zwischen Klagsforderung und Gegenforderung besteht, ist von jeweiligen Parteienvorbringen auszugehen.
RS0040878 Rechtssatz 26.08.1992Zivilrecht
Stehen Klagsforderung und Gegenforderung in rechtlichem Zusammenhang (Konnexität), dann ist die Fällung eines die beklagte Partei zu einer Zahlung verhaltenden Teilurteiles allerdings unzulässig. Ein als nicht berechtigt erachtetes Teilbegehren der klagende …
RS0067479 Rechtssatz 10.07.1958Zivilrecht
Für die Rückforderungsklage nach § 17 Abs 2 MG ist nicht derjenige, mit dem die Ablöse vereinbart wurde, sondern derjenige, dem sie tatsächlich wirtschaftlich zugekommen ist, passiv legitimiert. Erfolgt die Vereinbarung mit einem Dritten, bei dem diese Leis …
RS0070119 Rechtssatz 16.06.1992Zivilrecht
Zur Rückforderung einer aus Anlass eines Mieterwechsels geleisteten Ablöse im Verhältnis zwischen Vermieter, früherem und neuem Mieter ist nur derjenige berechtigt, der durch die Ablöseleistung wirtschaftlich belastet worden ist; eine solche wirtschaftliche …