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Entscheidung 6 Ob 16/18y×

Entscheidung 6 Ob 16/18y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008994 Rechtssatz 20.10.1992Zivilrecht
Die Persönlichkeitsrechte geben dem Geschädigten Abwehransprüche und gegebenenfalls Ansprüche auf Schadenersatz.
RS0009003 Rechtssatz 24.10.1978Zivilrecht
Recht auf Achtung der Geheimsphäre als Persönlichkeitsrecht iS des § 16 ABGB.
RS0120423 Rechtssatz 19.12.2005Zivilrecht
Steht ein Eingriff in die Privatsphäre fest (hier: durch systematische, identifizierende Videoüberwachung), trifft den Verletzer die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass er in Verfolgung eines berechtigten Interesses handelte und dass die gesetzte Maßnah …
RS0127583 Rechtssatz 20.01.2012Zivilrecht
Zur Vermeidung eines Eingriffs in die Privatsphäre anderer Hausbewohner durch einen nicht hinzunehmenden Überwachungsdruck darf bei diesen nicht der Eindruck entstehen, dass sie von einer systematischen, identifizierenden Überwachungsmaßnahme eines Mieters …
RS0131021 Rechtssatz 27.06.2016Zivilrecht
Beschränkungen des Grundrechts auf Datenschutz durch private Auftraggeber bedürfen keiner ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage. Als Voraussetzung für die Zulässigkeit des Eingriffs in das Grundrecht auf Datenschutz, der nicht von einer staatlichen Behörde …
RS0132121 Rechtssatz 24.05.2018Zivilrecht
Dem in § 32 Abs 2 DSG verwendeten Begriff Beseitigung entspricht ein Klagebegehren auf Löschung der gesetzwidrig verarbeiteten Daten.
RS0132122 Rechtssatz 24.05.2018Zivilrecht
Eine Videoüberwachung zu anderen als den in § 50a Abs 2 DSG genannten Zwecken ist unzulässig, sofern nicht materiengesetzliche Sonderregelungen bestehen. Die Zulässigkeit einer Videoüberwachung zur Erlangung von Beweismitteln in einem Zivilrechtsstreit ist …