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Entscheidung 6 Ob 169/20a×

Entscheidung 6 Ob 169/20a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0013729 Rechtssatz 22.01.1936Zivilrecht
Der Minderheit, deren Begehren um Entfernung eines bestellten, von ihr als untreu erklärten Verwalters von der Mehrheit abgelehnt wird, steht nicht das Recht zu, sich nach § 835 ABGB an den Richter um Abhilfe zu wenden.
RS0013741 Rechtssatz 21.04.1961Zivilrecht
Wer zum Verwalter einer gemeinschaftlichen Sache bestellt worden ist, bleibt Verwalter bis zur seiner Enthebung, die nach den Grundsätzen über die Verwalterbestellung vorzunehmen ist; die Verwalterbestellung wirkt auch für den Einzelnachfolger eines Teilhab …
RS0111893 Rechtssatz 13.04.1999Zivilrecht
Ob ausreichende Gründe vorliegen, den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage gemäß § 18 Abs 1 Z 3 zweiter Fall WEG auf Antrag eines Miteigentümers abzuberufen, lässt sich immer nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilen (WoBl 1992, 114/84 so schon 5 …
RS0111894 Rechtssatz 13.04.1999Zivilrecht
Mehrere einzelne Pflichtverletzungen des Verwalters, die für sich allein betrachtet noch keine grobe Vernachlässigung der Verwalterpflichten darstellen, können bei einer Gesamtschau seine Abberufung rechtfertigen. Im Rahmen dieser Gesamtschau sind auch läng …
RS0133287 Rechtssatz 16.09.2020Zivilrecht
Wenn eine Beschlussfassung der Miteigentumsgemeinschaft im Kern die Wahrnehmung mitgliedschaftlicher Interessen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Gemeinschaftsangelegenheiten betrifft, ist ein Stimmrechtsausschluss einzelner Miteigentümer jedenfalls im …
RS0133288 Rechtssatz 16.09.2020Zivilrecht
Der Grundsatz, wonach die Minderheit die Enthebung des Verwalters gegen den Willen der Mehrheit auch dann nicht herbeiführen kann, wenn der zu Enthebende Miteigentümer ist, bedarf der Einschränkung: Im Fall der Abberufung des verwaltenden Miteigentümers kan …