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Entscheidung 6 Ob 176/19d×

Entscheidung 6 Ob 176/19d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0074824 Rechtssatz 11.07.1995Zivilrecht
Nach § 7a MedG besteht (ua) bei Preisgabe der Identität des einer gerichtlich strafbaren Handlung Verdächtigen kein Entschädigungsanspruch, wenn die Veröffentlichung der Angaben zur Person amtlich veranlasst war, insbesondere für Zwecke der Strafrechtspfleg …
RS0116720 Rechtssatz 29.08.2002Zivilrecht
Das Recht auf Ehre kann auch nach dem Tod als sogenanntes postmortales Persönlichkeitsrecht geschützt sein. Zur Geltendmachung des Unterlassungsanspruches sind die nahen Angehörigen (hier die leibliche Tochter des Verstorbenen) legitimiert.
RS0122148 Rechtssatz 25.05.2007Zivilrecht
Der höchstpersönliche Lebensbereich stellt den Kernbereich der geschützten Privatsphäre dar und ist daher einer den Eingriff rechtfertigenden Interessenabwägung regelmäßig nicht zugänglich. Dieser höchstpersönliche Kernbereich ist nicht immer eindeutig abgr …
RS0128659 Rechtssatz 27.02.2013Zivilrecht
Das Recht am eigenen Bild stellt eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Daher kann bereits die Herstellung eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten einen unzulässigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichke …
RS0129339 Rechtssatz 17.02.2014Zivilrecht
Für die §§ 77 und 78 UrhG gilt, dass - das Gesetz nach dem Tod des Betroffenen einen Anspruch der nahen Angehörigen vorsieht, - es dabei schon nach dem Wortlaut dieser Bestimmungen auf deren Interessen ankommt, - diese Interessen aber im Regelfall schon dan …