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Entscheidung 6 Ob 182/13b×

Entscheidung 6 Ob 182/13b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0016606 Rechtssatz 15.12.1978Zivilrecht
Die Gemeinde hat auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge in der Regel die Stellung eines Monopolisten; das hat zur Folge, dass einerseits ein Kontrahierungszwang der Gemeinde bestehen, aber auch durch Gesetz ein in die Hoheitsverwaltung der Gemeinde fallender An …
RS0016762 Rechtssatz 20.11.1990Zivilrecht
Die Pflicht zum Vertragsschluss wird aber auch dort bejaht, wo ein Unternehmen eine Monopolstellung innehat und diese Stellung durch Verweigerung des Vertragsabschlusses sittenwidrig ausnützt.
RS0018368 Rechtssatz 24.10.1973Zivilrecht
Die Unkündbarkeit eines Dauerschuldverhältnisses steht seiner Auflösung aus einem wichtigen Grund nicht entgegen (so in Ansehung der Bestandverträge MietSlg 23181 ua). Dasselbe gilt für den Fall, dass ein besonderer Auflösungsgrund vereinbart wurde (hier Au …
RS0018811 Rechtssatz 15.06.1976Zivilrecht
Unvorhergesehene und erhebliche nachträgliche Erschwerung der geschuldeten Leistung kann einen wichtigen Grund für die Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses bilden.
RS0018885 Rechtssatz 17.04.1985Zivilrecht
Keine Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund, wenn der die Auflösung anstrebende Vertragsteil die Nichterfüllung der übernommenen Verpflichtungen selbst zu verantworten hat.
RS0027780 Rechtssatz 06.07.1965Zivilrecht
Dauerschuldverhältnisse (hier: Abbauverträge) können durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen der Vertragsteile unzumutbar erscheinen lässt.
RS0030805 Rechtssatz 28.03.1979Zivilrecht
Für eine Gebietskörperschaft mit Monopolstellung in ihrem Versorgungsgebiet besteht Kontrahierungszwang zu angemessenen Bedingungen (hier Gemeinde auf dem Gebiet der Stromversorgung vor Nov - § 879 Abs 3 ABGB idF BGBl 1979/140).
RS0106571 Rechtssatz 20.11.1990Zivilrecht
Auch der Monopolist kann freilich nicht gezwungen werden, jeden von einem Dritten gewünschten Vertrag abzuschließen; er kann vielmehr aus sachlich gerechtfertigten Gründen einen Vertragsabschluss ablehnen.
RS0117542 Rechtssatz 10.03.2003Zivilrecht
Ein Monopolist oder ein marktbeherrschendes Unternehmen kann nicht gezwungen werden, jeden von einem Dritten gewünschten Vertrag abzuschließen; er kann vielmehr aus sachlich gerechtfertigten Gründen einen Vertragsabschluss ablehnen. Die Beibringung einer Ba …
RS0129173 Rechtssatz 28.11.2013Zivilrecht
Bei unternehmerischen Fehlentscheidungen, die zu einem wirtschaftlichen Misserfolg und zur Insolvenzgefahr beim Monopolisten führen, kommt es für die Frage, ob dies kostenmäßig auf die Kunden im Weg der Änderungskündigung überwälzt werden kann, darauf an, o …